Ich möchte eine selbst aufgestellte Berechnung zu den Auswärtstätigkeiten/verpflegungsmehraufwendunge eingeben. Also gebe ich die Zahlen bei Anlage N 49 (Angaben in Kurzform ein). Weiterhing gebe ich die erste Zeile Anlage N "Auswärtstätigkeit" den Anlaß und den Zeitraum ein. Bei der Plausibilitätsprüfung gibt er dann als Fehler an: Die Daten aus der Anlage N Zeile 49 Detalierte Angaben zur der Auswärtstätigkeit fehlen. Ich kann doch nur die Angaben detaliert machen oder in Kurzform. Welche Angaben muss ich genau in Elster machen, wenn ich über 5 Arbeitsstätten habe die ich abwechselnd von zuhause anfahre. Eine genaue Aufstellung möchte ich dann als Anlage einreichen und deswegen die Zahlen nur in Anlage N Zeile 49 eingeben oder muss ich das in Elster alles genau aufführen.
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Auswärtstätigkeit Plausibilitätsprüfung
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AW: Auswärtstätigkeit Plausibilitätsprüfung
Wenn man auf der Seite "Werbungskosten 1. Auswärtstätigkeit" ist, kann man rechts oben in der Ecke "weitere Auswärtstätigkeiten" hinzufügen. Damit lassen sich die 5 Auswärtstätigkeiten Seite für Seite einzeln darstellen.
Selbst wenn man die Auswärtstätigkeiten nicht am Stück hatte, lässt sich das über "Hinzufügen" des Zeitraums bei jeder Tätigkeitsstätte genau dokumentieren. Eine separate Berechnung ist da meiner Meinung nach eher problematisch, weil ELSTER nicht von selbst auf das Ergebnis kommt.
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AW: Auswärtstätigkeit Plausibilitätsprüfung
Zitat von loelli06 Beitrag anzeigenWeiterhing gebe ich die erste Zeile Anlage N "Auswärtstätigkeit" den Anlaß und den Zeitraum ein.
was soll man da sonst eintragen, wenn es eh mehr als 5 solcher taetigkeiten gibt, die erste? die letzte? ;-)
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