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Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

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    Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

    Hallo Forum,

    ich kann nicht nachvollziehen, weshalb das Elster-Programm beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 vornimmt.

    Vorgaben: Ich selbst Beamter, Ehefrau Hausfrau, beide eigenes Einkommen aus Vermietung

    Ich habe einen Teil der Eingabedaten sowie das Berechnungsergebnis online gestellt unter dem Link

    Link entfernt

    Es wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben würde.

    Danke
    Walter
    Zuletzt geändert von Walteregon; 30.10.2016, 17:54. Grund: Nicht mehr aktuell

    #2
    AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

    Hallo,
    deine Ehefrau als Hausfrau ist doch bestimmt wie du als Beamter mit privatversichert, also würde das Kreuz in Zeile 11 auch bei JA hingehören, lass dann nochmals proberechnen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

      Hallo und danke erstmal,

      in der Eingabehilfe zu Zeile 11 steht unter anderem:

      Ein Ehegatte, der keinen eigenen Beihilfeanspruch hat (z. B. der Ehegatte eines Beamten) und der auch nicht selbst krankenversicherungspflichtig ist, beantwortet die Frage mit Nein.

      Ich habe jetzt trotzdem mal "ja" angekreuzt - das Ergebnis ist dasselbe (auch nachdem alle Cookies gelöscht wurden).

      Woran kann's noch liegen ?

      Danke
      Walter

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        #4
        AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

        Diese Berechnung ist so auf jeden Fall falsch. Welche Elsterversion wird verwendet (Hilfe / Über Elsterformular). Ältere Versionen haben in der Steuerberechnung Fehler. Falls die neueste Version 12.2.0 6412 verwendet wird, sollte man vielleicht die Elsterhotline verständigen. Die Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 in Zeile 11 haben mit dieser Berechnung nichts zu tun. Unabhängig davon ist der Eintrag von jeweils "ja" in Ihrem Fall richtig.
        Ich würde mir an Ihrer Stelle aber auch einmal anschauen, ob Sie die Krankenversicherungsbeiträge richtig eingetragen haben. Nach der Berechnung, die Sie veröffentlicht haben, ist dies wohl nicht der Fall, da hier nur "übrige Versicherungsbeiträge" ausgewiesen sind.

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          #5
          AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

          Ich verwende die aktuellste Version.

          Zwischenzeitlich habe ich festgestellt, dass der in der Berechnung ausgewiesen Betrag "übrige Versicherungsbeiträge" aus meinen Eingaben nicht nachvollziehbar ist.

          Veränderungen an den Beträgen in den Zeilen 31,32,35,47,48 sowie 31 und 36 bei den Kindern wurden zwar in der Berechnung jeweils berücksichtigt, aber nicht in der Summe.

          Ich habe jetzt alle Eingabedaten zu den Sonderausgaben gelöscht und begonnen, nach jeder Eingabe in der Berechnung zu kontrollieren. Nach der ersten Eingabe in Zeile 47 wird der Betrag korrekt übernimmen und in der Berechnung auch erstmals eine Zeile für KV und Pflege angezeigt.

          Nach Eingabe des Betrages in Zeile 48 wird aber nur noch nur eine Zeile angezeigt und die Summe der Zeilen 47 und 48 differiert um den Betrag der Beiträge zur Pflegeversicherung - obwohl in den Zeilen 31 - 35 jeweils eine 0 steht !

          Link entfernt

          Offenbar hat sich Elster die gelöschten Beträge gemerkt und verwendet sie falsch.

          Was bleibt übrig ? Soll/muss ich eine ganz neue Berechnung starten oder kann man noch was retten ?

          Danke und schönen Abend
          Walter
          Zuletzt geändert von Walteregon; 30.10.2016, 17:55. Grund: Nicht mehr aktuell

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            #6
            AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

            keine nullen eintragen?

            PS: ich glaube das hat hier mit der guenstigerprüfung zur alten rechtslage vor 2004 zu tun, kann das sein?
            Zuletzt geändert von Falzo; 19.05.2011, 20:50.

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              #7
              AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

              Also die Nullen hab ich rausgelöscht, ohne Änderung.

              Die Günstigerprüfung kam letztes Jahr zur Anwendung, ob dies die Ursache ist ? Kann ich nicht beurteilen, auf alle Fälle kann das Berechnungsergebnis nicht stimmen.

              Habe heute die Hotline eingeschaltet, vielleicht bringt das die Lösung.

              Berichte dann wieder

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                #8
                AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

                bei buhl data gibt es das wiso sparbuch kostenlos zum runterladen und testen, damit kann man die erklärung zwar nicht senden, aber ausfuellen und berechnen.
                die berechnung in dem programm ist meiner erfahrung nach gerade im bereich der vorsorgeaufwendungen ausfuehrlich erklärt, auch wenn es um die guenstigerprüfung geht...

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                  #9
                  AW: Beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2

                  Hallo und Danke an alle Berater,

                  ich habe jetzt ein richtiges Ergebnis erzielt !

                  Allerdings musste ich den Steuerfall komplett neu anlegen und alle Daten nachtragen.

                  Ich vermute jetzt den Fehler in einer (falschen ?) Datenübernahme aus dem Vorjahr.

                  Übrigens: In Zeile 11 des Vorsorgevordrucks muss tatsächlich bei der Ehefrau ein "Nein" rein . so wie in der Anleitung beschrieben.

                  Schönes Wochenende
                  wünscht
                  Walter

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