Hallo Forum,
ich kann nicht nachvollziehen, weshalb das Elster-Programm beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 vornimmt.
Vorgaben: Ich selbst Beamter, Ehefrau Hausfrau, beide eigenes Einkommen aus Vermietung
Ich habe einen Teil der Eingabedaten sowie das Berechnungsergebnis online gestellt unter dem Link
Link entfernt
Es wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben würde.
Danke
Walter
ich kann nicht nachvollziehen, weshalb das Elster-Programm beim Vorwegabzug keine Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 vornimmt.
Vorgaben: Ich selbst Beamter, Ehefrau Hausfrau, beide eigenes Einkommen aus Vermietung
Ich habe einen Teil der Eingabedaten sowie das Berechnungsergebnis online gestellt unter dem Link
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Es wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben würde.
Danke
Walter
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