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Umsatzsteuererklärung – Software gekauft im Ausland/EU-Land

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    Umsatzsteuererklärung – Software gekauft im Ausland/EU-Land

    Hallo zusammen,

    ich habe Übersetzungs-Software aus Tschechien gekauft (sowohl ich als auch der Verkäufer besitzen eine UmSt.-Id.-Nr.) und nun bin ich unsicher, wie solche Transaktion in der Umsatzsteuererklärung 2010 in ElsterFormular einzugeben. Hätte jemand einen Rat für mich? .) Dazu, muss ich eigentlich jetzt das Umsatzsteuer wirklich zahlen?

    In meiner Voranmeldung wurde es folgendes eingegeben:
    „Bei innergemeinschaftlichem Erwerb, also Einfuhr von Waren oder Gütern aus anderen EU Ländern, fällt zunächst für den Verkäufer im Ausland keine Umsatzsteuer an, sofern sowohl Käufer in Deutschland als auch Verkäufer im Ausland über eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer verfügen und auch jede dieser Nummern auf der Rechnung zu finden ist.

    Der Unternehmer in Deutschland hat die Pflicht, den Rechnungsbetrag in Zeile 35 der Umsatzsteuervoranmeldung als „steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb“ anzugeben, es fällt Umsatzsteuer auf den Betrag an. Im selben Formular in Zeile 56 ist der Betrag direkt wieder als Vorsteuer abzugsfähig. Trotzdem ist die Eintragung Pflicht, das Finanzamt in Deutschland wird über den kauf auch von der entsprechenden Finanzbehörde im Ausland informiert.“

    Grüße,
    Stan

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung – Software gekauft im Ausland/EU-Land

    Du hast Dir ja die Antwort schon selbst gegeben. Allerdings würde ich Software in Zeile 34 eintragen, nicht in Zeile 35.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung – Software gekauft im Ausland/EU-Land

      Aber in der Umsatzsteuererklärung werden die Zeilen-Nummer bestimmt andere, als in der Voranmeldung, oder?

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung – Software gekauft im Ausland/EU-Land

        Ja, die Vorsteuern sind in der Zeile 63 einzutragen, der Erwerb in Zeile 9 der Anlage UR.

        Du kannst solche Informationen auch aus dem Menü: Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung/Index erhalten.

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung – Software gekauft im Ausland/EU-Land

          Die Zeile 9 ist klar.

          Aber die Zeile 63 nicht, weil die Vorsteuer von MIR tatsächlich NICHT bezahlt war. In meiner Voranmeldung in Feb 2010 wurde sie nur auf Zeilen 89 und 61 eingetragen, aber die Umsatzsteuer wurde nicht von meinem Bankkonto abgezogen. Die Rechnung für das Software war auch ohne USt.-Summe, weil ich dem Unternehmen in Tschechien Bescheid über meine USt.-Id.-Nr. gegeben habe.

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung – Software gekauft im Ausland/EU-Land

            Zitat von StandaZizka Beitrag anzeigen
            In meiner Voranmeldung in Feb 2010 wurde sie nur auf Zeilen 89 und 61 eingetragen
            Das sind ja nicht die Zeilennummern sondern die Finanzamtskennzahlen. Bei Kennzahl 61 ist einzutragen 'Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen'. Das entspricht genau der Zeile 63 in der Jahreserklärung.

            Bezahlt hattest Du die Umsatzsteuer ja deswegen nicht, weil Du schon in der Voranmeldung, mit der Du den Erwerb besteuert hast, gleichzeitig auch den Vorsteuerabzug geltend gemacht hast.

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