Guten Tag!
Ich hätte gerne mal Eure Ansicht zu einem Meinungsstreit.
Fakten:
Kauf einer Finanzinnovation in 2003, nom. 2.500 € zu 2.500 €
Übertrag auf andere Bank ohne Angabe der Anschaffungskosten
Verkauf des obigen Postens in 2010 bei der übernehmenden Bank zu 500 €.
Daraus ergibt sich ein Kursverlust von 2.000 €.
Die Bank bescheinigt stattdessen korrekterweise einen pauschalierten Gewinn von 30% = 150 €.
Gesamtdifferenz demnach 2.150 €.
Beurteilung:
Nach meiner Meinung ist der Vorgang bei einem bescheinigten Gesamtbetrag von angenommenen 50.000 € wie folgt anzusetzen:
Zeile 4 ankreuzen
Zeile 7 50.000 * 47.850
Zeile 8 150 * 0
Zeile 11 150 * 0
Zeile 12 0 * 2.000
(Rechte und linke Seite durch * getrennt, lässt sich nicht anders machen.)
Ist meine Ansicht richtig, auch im Falle einer Finanzinnovation?
Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar.
Gruß
Bolletax
Ich hätte gerne mal Eure Ansicht zu einem Meinungsstreit.
Fakten:
Kauf einer Finanzinnovation in 2003, nom. 2.500 € zu 2.500 €
Übertrag auf andere Bank ohne Angabe der Anschaffungskosten
Verkauf des obigen Postens in 2010 bei der übernehmenden Bank zu 500 €.
Daraus ergibt sich ein Kursverlust von 2.000 €.
Die Bank bescheinigt stattdessen korrekterweise einen pauschalierten Gewinn von 30% = 150 €.
Gesamtdifferenz demnach 2.150 €.
Beurteilung:
Nach meiner Meinung ist der Vorgang bei einem bescheinigten Gesamtbetrag von angenommenen 50.000 € wie folgt anzusetzen:
Zeile 4 ankreuzen
Zeile 7 50.000 * 47.850
Zeile 8 150 * 0
Zeile 11 150 * 0
Zeile 12 0 * 2.000
(Rechte und linke Seite durch * getrennt, lässt sich nicht anders machen.)
Ist meine Ansicht richtig, auch im Falle einer Finanzinnovation?
Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar.
Gruß
Bolletax
Kommentar