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Verluste KAP

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    #16
    AW: Verluste KAP

    Hallo Charlotte,

    ob die Banken diese Daten nachtragen kann ich nicht sagen, wahrscheinlich werden sie aber einfach darauf hinweisen, dass das gar nicht nötig ist (siehe nächsten Absatz).


    >>>Was ich an Deiner letzten Erklärung nicht ganz verstehe ist, daß ich die gezahlte Kapitalertragssteuer in Höhe von 1.080 € (=die 30% vom Fälligkeitswert 12.000 € der Gerling-Anleihe) vom Finanzamt wiederbekomme? Wie das denn?

    Die 12.000 waren doch gar kein Gewinn, sondern Teil des Kapitals. In Wirklichkeit hast du einen Kursverlust erwirtschaftet (12.000-13.100= -1.100 , und dieser Verlust wird sogar angerechnet).
    Unterm Strich hast du 1.100 Euro Kursverlust plus die Zinsen (der Betrag wird dann - hoffentlich:-) - positiv), und nur das muss auch versteuert werden.

    Die Ersatzbemessungsgrundlage ist das Hilfsmittel der Bank, wenn sie den Kaufkurs nicht kennt, sie muss dann pauschal mit 30% Kursgewinn rechnen. Es bleibt dir aber unbenommen das richtigzustellen (also den Kaufpreis nachzuweisen, siehe meinen Beitrag #10), und das solltest du auch unbedingt tun, es bringt dir mindestens 950 Euro.
    Aus den 3.600 Euro fiktiver Gewinn wird dann ein realer Verlust von 1.100 Euro, du bekommst in jedem Fall die von den 3.600 Euro abgeführten Steuern zurück, vielleicht* beteiligt sich das Finanzamt auch noch an deinem Verlust.

    *nur vielleicht, weil das auch davon abhängt, was du sonst noch für Kapitalerträge hast - es kann nämlich sein, dass die Verluste gegen Gewinne gerechnet werden, die aufgrund des Sparer-Pauschbetrages sowieso steuerfrei sind - Beispiel:
    500 Euro Kapitalerträge (steuerfrei, weil unter 801 Euro)
    200 Euro Verlust
    macht unterm Strich 300 Euro Kapitalerträge (immer noch steuerfrei, praktisch verpufft der Verlust)

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 23.08.2014, 22:32.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Verluste KAP

      Hallo Stefan,

      vielen lieben Dank für Deine erneute ausführliche und sehr gut verständliche Erklärung!!! Jetzt habe ich es auch kapiert, d.h. es sieht ja gar nicht so übel aus, sondern ich denke, dass ich die Verluste voll geltend machen kann -meine Kapitalerträge liegen weit über dem Sparerfreibetrag -*freu*!

      Hab mir Deine Antwort gleich wieder ausgedruckt und zu den Steuerunterlagen zu 2014 gelegt, dann kann ja bei der nächsten Steuererklärung nichts schiefgehen! Muss nur noch die bereits im Keller eingelagerten alten Kaufunterlagen der Anleihe heraussuchen.

      Ich stelle übrigens gleich nochmal eine Frage ein (neuer Thread, da ganz anderes Thema und würde mich über eine sach- und fachkundige Antwort von Dir sehr freuen.

      Meinen allerherzlichsten Dank nochmal für die wirklich umfassende Aufklärung der Fragen zu diesem speziellen Thema!

      Charlotte

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        #18
        AW: Verluste KAP

        Liebe Foraner,

        meine ESt-Erklärung für 2014 habe ich mit den o.g. hilfreichen Hinweisen fertiggestellt und setze die Ergebnisse gerade ins Elster-Formular ein. Problem ist aber, dass ich die korrigierten Beträge in den Zeilen 7 und 8 NICHT mit MINUS eintragen kann. In den Feldern wird weder ein Minuszeichen, noch die Buchstaben minus akzeptiert!

        Was mache ich denn jetzt???

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          #19
          AW: Verluste KAP

          Hallo,

          ich würde dann die Zeilen bis auf Null herunterschreiben und den Rest in Zeile 10 bzw. 11 erklären.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            AW: Verluste KAP

            Hallo Stefan,

            sorry, Deine Erklärung war für mich etwas zu knapp. Was meinst Du mit auf Null herunterschreiben?

            In Zeilen 7 und 8 habe ich positive Kapitalerträge > 5.000 € und gut -1.500 € als korrigierte Beträge (= Kursverlust bei Veräußerung). Mir war ja ein mit KeSt zu versteuernder Kursgewinn von 3.600 € angesetzt worden.

            Lässt der Sachbearbeiter die Elsterformulare denn ungeprüft durch den Computer laufen? Ich habe eine Anlage mit den Kauf- und Verkaufsnachweisen des Gerling-Floaters angefertigt mit genauer Erläuterung der Verluste gefertigt, die ich mit den anderen einzureichenden Unterlagen ans Finanzamt schicken will. Im den Freitextfeldern von Zeile 7+8 habe ich die Summe nochmals mit Minus-Zeichen eigesetzt und auf diese Anlage verwiesen. Meinst Du, so ginge das auch?

            Vielen Dank und was ein Glück, dass ausgerechnet Du mir wieder so nett antwortest!!!

            Charlotte

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              #21
              AW: Verluste KAP

              Hallo,

              >>>In Zeilen 7 und 8 habe ich positive Kapitalerträge > 5.000 € und gut -1.500 € als korrigierte Beträge (= Kursverlust bei Veräußerung). Mir war ja ein mit KeSt zu versteuernder Kursgewinn von 3.600 € angesetzt worden.

              So ganz sicher bin ich mir nicht, ob du überhaupt verstanden, was in das Korrekturfeld gehört. Denn dort sollen die Beträge erklärt werden, die bei korrekter Steuerbescheinigung von der Bank gekommen wären.
              Beispiel: 2000 Euro bescheinigte Kapitalerträge, darin sind 800 Euro falsche Erträge (warum auch immer), dann gehören die 2000 Euro in Zeile 7, in das Korrekturfeld hingegen 1200 Euro (ausdrücklich nicht die minus 800 Euro).


              >>>Lässt der Sachbearbeiter die Elsterformulare denn ungeprüft durch den Computer laufen?

              Korrigierte Beträge wohl eher nicht.


              >>>Ich habe eine Anlage mit den Kauf- und Verkaufsnachweisen des Gerling-Floaters angefertigt mit genauer Erläuterung der Verluste gefertigt, die ich mit den anderen einzureichenden Unterlagen ans Finanzamt schicken will. Im den Freitextfeldern von Zeile 7+8 habe ich die Summe nochmals mit Minus-Zeichen eigesetzt und auf diese Anlage verwiesen. Meinst Du, so ginge das auch?

              Ja. Aber nicht die Abrechnung vergessen, in der die Bank die Ersatzbemessungsgrundlage versteuert hat, diese Steuern willst du ja vor allem zurück haben.


              >>>Vielen Dank und was ein Glück, dass ausgerechnet Du mir wieder so nett antwortest!!!

              Naja, Glück ist das eher nicht. Zu Threads in denen man mal gepostet hat wird man ja per Mail infomiert, sobald es neue Beiträge gibt.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                AW: Verluste KAP

                Hallo Stefan,

                mensch, gut dass ich nochmal gefragt habe, ich hatte das ja wirklich völlig mißverstanden, was Du vorher so geduldig erklärt hattest!!! Tut mir echt Leid!!!

                Ich denke, jetzt habe ich es aber verstanden. Hier zur Kontrolle meine Beispielrechnung:

                In Zeile 7 habe ich die von der Bank bescheinigten 5.000 € Kapitalerträge eingetragen. Diese 5.000 € erhalten aber die fälschlicherweise die Ersatzbemessungsgrundlage von 3.600 € für die verkaufte Gerling-Anleihe.
                Also setze ich bei korrigierte Beträge der Zeile 7 die 5.000 € minus falsche 3.600 € ein = + 1.400 €

                In Zeile 8 habe ich dann noch beispielhaft 4.000 € eingesetzt (von den 5.000 € Kapitalerträgen waren 4.000 € aus Aktienveräußerungen, die restlichen 1.000 € aus Zinsen). Auch hier ziehe ich die Ersatzbemessungsgrundlage von 3.600 € ab, bleiben + 400 € im Feld korrigierte Beträge

                In Zeile 11 setze ich dann den real erlittenen Veräußerungsverlust durch Kursverlust von ca. 1.500 € ein.

                Hab ich das jetzt richtig? Dann hab ich ja gar kein Problem mit nicht einsetzbaren Minuszeichen...*lach*

                Lieben Dank für Deine Mühe, Stefan!!!

                LG von Charlotte

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                  #23
                  AW: Verluste KAP

                  Hallo,

                  eine Kleinigkeit noch: Zeile 8 darfst du nicht korrigieren, denn die Gerling-Anleihe war ja gerade keine Aktie.
                  Solange du keine Aktienverluste zum Gegenrechnen hast (so hatte ich dich bisher verstanden) ist es aber völlig egal, was in Zeile 8 steht; entscheidend für die Steuer ist Zeile 7.

                  Noch eine Anmerkung: Die Zeilennummern gelten (nur) für die Erklärung 2014, bitte nicht von den Zeilennummern vom Threadanfang verwirren lassen, leider ändert sich da andauernd etwas.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    AW: Verluste KAP

                    Hallo Stefan,

                    danke für die rasche Antwort. Alles klar, Zeile 8 setze ich keinen korrigierten Betrag ein. Und nachdem Gerling keine Aktie ist (hab ich gelungen verdrängt...), setze ich den Veräußerungsverlust in Zeile 10 und nicht in Zeile 11 ein.

                    Vielen, vielen Dank, ohne Dich hätte ich das nie hinbekommen! Und falls mein anderer Floater auch noch mit Kursverlust fällig wird, hab ich mir schon genau aufgeschrieben, wo ich dann was einsetzen muss.. '*grins*

                    Einen schönen Abend wünsch ich Dir noch!

                    LG von Charlotte

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                      #25
                      AW: Verluste KAP

                      Hallo liebe Foraner,

                      leider muß ich meinen Thread wieder hochholen, da mein Steuerbescheid kam und damit die große Enttäuschung! Soweit ich es überblicke, wurden die Gewinne aus Veräußerung der Floater voll mit der (falschen) Ersatzbemessensgrundlage versteuert. Als Begründung -ich bin mir nicht sicher, ob sich das überhaupt auf die Floater bezieht- steht im Steuerbescheid:

                      "Die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die dazugehörenden Steuerabzugsbeträge wurden entsprechend den eingereichten Steuerbescheinigungen angesetzt. Bei der Berechnung der Einkommenststeuer aus Kapitaleinkünfte nach §32d Abs. 1 EStG wurden die von Ihnen geltend gemachten anrechenbaren ausländischen Steuern in Höhe von xxx € berücksichtigt. Ggf. konnte eine vollständige Anrechnung, z.B. aufgrund vorhandener Verluste, nicht erfolgen.
                      Die erklärten Verluste aus Kapitalvermögen konnten nicht berücksichtigt werden, weil keine Verlustbescheinigung vorgelegt wurde. Die Erteilung einer solchen Bescheinigung konnte nur bis zum 15.12.2014 bei der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle beantragt werden".

                      Muss ich das denn so akzeptieren? Natürlich hatte ich damals, als die Floater fällig wurden, als erstes meine Bank angerufen, als diese die hohe KeSt aus dem (nicht vorhandenen) Gewinn aus den Floatern auf Basis der hohen Ersatz-Ermessensgrundlage einbehielt. Die Bank sagte, da könnten Sie nichts machen, aber ich könne mir die zu hohe KeSt mit der Steuererklärung wiederholen. Da war kein Wort von Verlustbescheinigung oder so.

                      Daß hier keine Steuerberatung stattfinden darf, weiß ich! Ich möchte wegen dieser in meinen Augen unrichtigen Steuerberechnung nächste Woche mal mit dem Sachbearbeiter telefonieren. Leider sind mir aber bereits im Steuerbescheid die Zahlen und wo der Bearbeiter sie eigentlich "herholt" etwas unklar, da sie sich von meinen in Anlage KAP eingetragenen Werten teils unterscheiden. Hier würde ich gerne Euch um Hilfe bitten.

                      Im Steuerbescheid gibt es unter "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d Abs. 1 EStG besteuert werden" zwei Felder und danach Zwischensumme/ abzügl. Sparerfreibetrag und das Saldo daraus.

                      Im ersten Feld "Kapitalerträge" steht in meinem Steuerbescheid ein Wert, den ich aus meinen Zahlen aus Anlage KAP einfach nicht berechnet bekomme. Kann mir jemand vielleicht sagen, aus welchen Einzelbeträgen aus welchen Zeilen sich der Betrag berechnet? Ich habe auch in Zeile 16 "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" was drin, aber auch damit geht die Rechnung nicht auf.
                      Der Wert im zweiten Feld "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien" entspricht dann richtig meinem in Anlage KAP Zeile 8 eingetragenen Betrag.

                      Insgesamt kommt der Sachbearbeiter für die Summe der Kapitalerträge auf einen Betrag, der deutl. höher ist, als alle von mir in Anlage KAP eingetragenen Erträgen, das verstehe ich nicht.

                      Ich wäre sehr froh, wenn mir hier wieder jemand helfen würde, vielleicht habe ich ja auch nur einen Denk- oder Verständnisfehler drin?

                      Mit lieben Grüßen und vielem Dank für die Mühe! Charlotte

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Verluste KAP

                        Soweit die Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt wurde, kannst Du natürlich einen anderen Wert nachweisen, eine Verlustbescheinigung ist nicht erforderlich.

                        Kommt die Bank aber selbst auf einen Verlust AUßERHALB einer Ersatzbemessungsgrundlage, muss sie den INTERN zur dortigen Verrechnung in das Folgejahr vortragen. Um das zu verhindern muss die Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragt werden.

                        Wenn Du die Beträge nicht nachvollziehen kannst, lege vorsichtshalber Einspruch ein und lasse es Dir vom Bearbeiter erklären.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          AW: Verluste KAP

                          Hallo Charlotte,

                          >>>Die erklärten Verluste aus Kapitalvermögen konnten nicht berücksichtigt werden, weil keine Verlustbescheinigung vorgelegt wurde.

                          Das ist Unsinn. Die Bank kannte die Verluste nicht, also konnte sie sie auch nicht bescheinigen.
                          Ich weiß auch gar nicht, wie man bei positiven(!) Kapitalerträgen an eine Verlustbescheinigung kommen soll (von der gesonderten für Aktienverluste mal abgesehen - spielt hier aber keine Rolle).

                          Mal grundsätzlich: Speziell die Korrekturfelder gibt es ja gerade für den Fall, dass die Bank etwas falsch bescheinigt hat. Und dann hat man natürlich keine richtige Bescheinigung darüber, das wäre ja schon paradox.

                          Ich würde Einspruch einlegen, auch in der Hoffnung, dass es dann direkt zur Rechtsbehelfsstelle geht, der Sachbearbeiter scheint etwas ...

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Verluste KAP

                            Hallo Picard,

                            danke für das schnelle Feedback, das macht ja etwas Hoffnung! Damit Du nicht den ganzen Thread lesen musst:

                            Ich habe zwei Sachen geltend gemacht
                            1. die falsche Ersatzbemessensgrundlage in Zeile 9 (ich hatte mit dem Floater einen Kursverlust, nicht -gewinn)
                            2. Diesen Kursverlust in Zeile 10

                            Beides habe ich mit den Kaufunterlagen von damals dem Finanzamt nachgewiesen. Meiner aktuellen Bank, welche die Floater "besteuert" hat, liegen die alten Kaufunterlagen wohl nicht vor, da die Floater im Rahmen eines Depotwechsels übernommen wurden.

                            Ich hab noch etwas Zeit mit dem Widerspruch gegen den Steuerbescheid, der kam erst vorgestern. Vielleicht kriege ich es ja am Telefon mit dem Sachbearbeiter geklärt, macht ihm sicher weniger Arbeit, als ein Widerspruchsverfahren.

                            LG Charlotte

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Hallo Stefan,

                            sehr nett und vielen Dank auch an Dich, dass Du auch kommentiert hast! Macht mir noch mehr Hoffnung, daß da noch etwas zu retten ist!

                            Kannst Du mir noch sagen, woraus sich im Steuerbescheid die "Kapitalerträge" zusammensetzen? Ist das nur, was ich in Zeile 7 eingetragen hatte? Wenn ja, dann hat der Sachbearbeiter fast 3.000 € mehr eingesetzt, als ich in Anlage KAP erklärt hatte (so sehr kann ich mich neim Addieren der Bescheinigungen dreier Banken doch nicht verrechnet haben... ich rechne es nochmal nach).

                            LG und vielen Dank von Charlotte

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Verluste KAP

                              Hallo,

                              >>>Ich habe zwei Sachen geltend gemacht
                              1. die falsche Ersatzbemessensgrundlage in Zeile 9 (ich hatte mit dem Floater einen Kursverlust, nicht -gewinn)
                              2. Diesen Kursverlust in Zeile 10

                              Warum hast du nicht beides in Zeile 9 gemacht? Oder wäre es dann ein Minusbetrag gewesen?


                              >>>Kannst Du mir noch sagen, woraus sich im Steuerbescheid die "Kapitalerträge" zusammensetzen? Ist das nur, was ich in Zeile 7 eingetragen hatte? Wenn ja, dann hat der Sachbearbeiter fast 3.000 € mehr eingesetzt, als ich in Anlage KAP erklärt hatte (so sehr kann ich mich neim Addieren der Bescheinigungen dreier Banken doch nicht verrechnet haben... ich rechne es nochmal nach).

                              Ja, versteuert wird nur der Betrag in Zeile 7. Es mag aber sein, dass er andere Zeilen gekürzt hat und dann gleichzeitig auch die Zeile 7 (weil, da landet eigentlich fast alles).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Verluste KAP

                                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                >>>Ich habe zwei Sachen geltend gemacht
                                1. die falsche Ersatzbemessensgrundlage in Zeile 9 (ich hatte mit dem Floater einen Kursverlust, nicht -gewinn)
                                2. Diesen Kursverlust in Zeile 10

                                Warum hast du nicht beides in Zeile 9 gemacht? Oder wäre es dann ein Minusbetrag gewesen?
                                Oh, sorry, da habe ich mich gerade vertan! Die falsche Ermessensgrundlage habe ich in Zeile 9. Den Kursverlust hatte ich in Zeile 7 abgezogen (da kein Aktienverlust, sondern aus "normalen" Kapitalerträgen). Das Elster-Programm hat diesen Kursverlust dann wohl auch in Zeile 10 übertragen.

                                Mensch, ich hoffe, ich habe nicht beim Ausfüllen Fehler gemacht!!! Ist es sinnvoll, mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren, oder gleich ein Einspruch schriftlich?

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