AW: Verluste KAP
Hallo Charlotte,
ob die Banken diese Daten nachtragen kann ich nicht sagen, wahrscheinlich werden sie aber einfach darauf hinweisen, dass das gar nicht nötig ist (siehe nächsten Absatz).
>>>Was ich an Deiner letzten Erklärung nicht ganz verstehe ist, daß ich die gezahlte Kapitalertragssteuer in Höhe von 1.080 € (=die 30% vom Fälligkeitswert 12.000 € der Gerling-Anleihe) vom Finanzamt wiederbekomme? Wie das denn?
Die 12.000 waren doch gar kein Gewinn, sondern Teil des Kapitals. In Wirklichkeit hast du einen Kursverlust erwirtschaftet (12.000-13.100= -1.100 , und dieser Verlust wird sogar angerechnet).
Unterm Strich hast du 1.100 Euro Kursverlust plus die Zinsen (der Betrag wird dann - hoffentlich:-) - positiv), und nur das muss auch versteuert werden.
Die Ersatzbemessungsgrundlage ist das Hilfsmittel der Bank, wenn sie den Kaufkurs nicht kennt, sie muss dann pauschal mit 30% Kursgewinn rechnen. Es bleibt dir aber unbenommen das richtigzustellen (also den Kaufpreis nachzuweisen, siehe meinen Beitrag #10), und das solltest du auch unbedingt tun, es bringt dir mindestens 950 Euro.
Aus den 3.600 Euro fiktiver Gewinn wird dann ein realer Verlust von 1.100 Euro, du bekommst in jedem Fall die von den 3.600 Euro abgeführten Steuern zurück, vielleicht* beteiligt sich das Finanzamt auch noch an deinem Verlust.
*nur vielleicht, weil das auch davon abhängt, was du sonst noch für Kapitalerträge hast - es kann nämlich sein, dass die Verluste gegen Gewinne gerechnet werden, die aufgrund des Sparer-Pauschbetrages sowieso steuerfrei sind - Beispiel:
500 Euro Kapitalerträge (steuerfrei, weil unter 801 Euro)
200 Euro Verlust
macht unterm Strich 300 Euro Kapitalerträge (immer noch steuerfrei, praktisch verpufft der Verlust)
Stefan
Hallo Charlotte,
ob die Banken diese Daten nachtragen kann ich nicht sagen, wahrscheinlich werden sie aber einfach darauf hinweisen, dass das gar nicht nötig ist (siehe nächsten Absatz).
>>>Was ich an Deiner letzten Erklärung nicht ganz verstehe ist, daß ich die gezahlte Kapitalertragssteuer in Höhe von 1.080 € (=die 30% vom Fälligkeitswert 12.000 € der Gerling-Anleihe) vom Finanzamt wiederbekomme? Wie das denn?
Die 12.000 waren doch gar kein Gewinn, sondern Teil des Kapitals. In Wirklichkeit hast du einen Kursverlust erwirtschaftet (12.000-13.100= -1.100 , und dieser Verlust wird sogar angerechnet).
Unterm Strich hast du 1.100 Euro Kursverlust plus die Zinsen (der Betrag wird dann - hoffentlich:-) - positiv), und nur das muss auch versteuert werden.
Die Ersatzbemessungsgrundlage ist das Hilfsmittel der Bank, wenn sie den Kaufkurs nicht kennt, sie muss dann pauschal mit 30% Kursgewinn rechnen. Es bleibt dir aber unbenommen das richtigzustellen (also den Kaufpreis nachzuweisen, siehe meinen Beitrag #10), und das solltest du auch unbedingt tun, es bringt dir mindestens 950 Euro.
Aus den 3.600 Euro fiktiver Gewinn wird dann ein realer Verlust von 1.100 Euro, du bekommst in jedem Fall die von den 3.600 Euro abgeführten Steuern zurück, vielleicht* beteiligt sich das Finanzamt auch noch an deinem Verlust.
*nur vielleicht, weil das auch davon abhängt, was du sonst noch für Kapitalerträge hast - es kann nämlich sein, dass die Verluste gegen Gewinne gerechnet werden, die aufgrund des Sparer-Pauschbetrages sowieso steuerfrei sind - Beispiel:
500 Euro Kapitalerträge (steuerfrei, weil unter 801 Euro)
200 Euro Verlust
macht unterm Strich 300 Euro Kapitalerträge (immer noch steuerfrei, praktisch verpufft der Verlust)
Stefan
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