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Ein paar Fragen zur Steuererklärung

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    #16
    Vom ehemaligen Arbeitgeber sollte eine Lohnbescheinigung für das ganze Kalenderjahr 2010 (in dem Zeitraum wo man dort gearbeitet hat) erstellt worden sein.
    Einfaches addieren der Lohnabrechnungen Januar - März führt möglicherweise zu anderen Beträgen, als wie sie der Arbeitgeber elektronisch ans Finanzamt mitgeteilt hat.

    Unter der Voraussetzung, dass nur 4.000 € Bruttoarbeitslohn und 3.000 € Arbeitslosengeld 1 anzusetzen sind (Bafög, Arbeitslosengeld II bzw. Harz IV haben in der Steuererklärung nichts verloren), kann man sich vermutlich eine Gewinnermittlung und die Geltendmachung eines kleineren Verlustes sparen.

    Der Grundfreibetrag von 8.004 deckt das ganze ab und man kommt auch bei Verlust aus Gewerbebetrieb nicht auf einen Minusbetrag, der sich dann steuerlich im Vorjahr oder Folgejahr auswirken könnte.

    "Gewerbe wurde nicht ausgeübt" sollte in der Anlage G reichen. Betrag 0.

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      #17
      AW: Ein paar Fragen zur Steuererklärung

      Bekomme ich da nicht irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt, wenn ich schreibe, dass das Gewerbe nicht ausgeführt wurde? Ich meine, es stimmt zwar, dass es nicht ausgeführt wurde, aufgrund von mehreren Dingen. Aber hat das nicht irgendwie ein "Geschmäckle", dass ich die irgendwie hinters Licht führe oder so?

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        #18
        AW: Ein paar Fragen zur Steuererklärung

        Zitat von Neoz Beitrag anzeigen
        Nein, die etin steht dort nicht. Aber wenn ich jetzt nochmal auf die Anlage N schaue, brauche ich dort nur den Bruttoarbeitslohn, den Soli und die Lohnsteuer. Alles drei könnte ich daraus entnehmen und müsste anschließend nur noch addieren.
        Reden wir hier eigentlich über ElsterFormular? Falls ja, wie willst du die Daten in der Anlage N eintragen, ohne über die Eingabemaske der LStB zu gehen?

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          #19
          AW: Ein paar Fragen zur Steuererklärung

          Bisher nicht, nein. Habe mir das Programm aber gerade geladen.

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            #20
            Wenn man es ganz genau nimmt, sollten auch die -18,22 € aus Gewerbebetrieb erklärt werden.
            Tut man es nicht und lautet der Steuerbescheid auch ohne den Verlust auf 0 € festzusetzende Steuern, macht man nicht wirklich was verkehrt.

            Anders wäre es, wenn Einnahmen vorliegen.
            Da kann ich nur wärmsten empfehlen, auch kleine Beträge zu addieren und zu erklären.
            Selbst wenn keine Steuern am Ende herauskommen.
            Ob ich mir dann die Arbeit machen würde Betriebsausgaben zu ermitteln... eigentlich müsste man, aber wer will mir einen Strick draus drehen wenn vorher wie nachher 0 € Steuern festgesetzt werden?

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              #21
              AW: Ein paar Fragen zur Steuererklärung

              Achtung Ironie, weil hier im Forum angesprochen:
              Kann ich nachträglich Verluste geltend machen, mit/ohne Verjährung?

              Wenn ich es so erkläre, 0 diesmal, 0 wieder und wieder 0 - sicher nicht!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #22
                AW: Ein paar Fragen zur Steuererklärung

                Es war eine Woche lang so still hier. Hoffe Du hattest nen angenehmen Urlaub, Stiller ;D

                Kommentar


                  #23
                  AW: Ein paar Fragen zur Steuererklärung

                  Es war eine Woche lang so still hier. Hoffe Du hattest nen angenehmen Urlaub, Stiller ;D

                  Und gestern wieder!

                  ;-) stiller
                  und nun halte ich hier meine Klappe!
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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