Hallo!
Folgendes Problem: Bei der Einkommensteueerklärung 2010 habe ich als Beteiligter an einer privaten Grundstücksgenmeinschaft Einkünfte aus Vermietung erzielt. Diese habe ich auch in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen. Nun sagt mir die Plausibilitätserklärung, dass ich auch die Zurechnung des Betrages in Zeile 22 eingeben muß. Dies habe ich auch getan indem ich 50 % eingegeben habe. Das ist auch alles nachvolziehbar. Bei einer erneuten Prüfung der Steueerklärung, meint er, dass ich doch auch bitteschön alle Angaben zum Ehepartner machen soll, weil ich das auch in der Anlage V getan habe. Das Programm macht dort nämlich selbständig Eintrage beim Ehepartner, die ich nicht beeinflussen kann.
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft, bin also nicht verheiratet und damit auch nicht steuerlich zusammenveranlagt.
Für jeden Rat wäre ich sehr dankbar.
Folgendes Problem: Bei der Einkommensteueerklärung 2010 habe ich als Beteiligter an einer privaten Grundstücksgenmeinschaft Einkünfte aus Vermietung erzielt. Diese habe ich auch in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen. Nun sagt mir die Plausibilitätserklärung, dass ich auch die Zurechnung des Betrages in Zeile 22 eingeben muß. Dies habe ich auch getan indem ich 50 % eingegeben habe. Das ist auch alles nachvolziehbar. Bei einer erneuten Prüfung der Steueerklärung, meint er, dass ich doch auch bitteschön alle Angaben zum Ehepartner machen soll, weil ich das auch in der Anlage V getan habe. Das Programm macht dort nämlich selbständig Eintrage beim Ehepartner, die ich nicht beeinflussen kann.
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft, bin also nicht verheiratet und damit auch nicht steuerlich zusammenveranlagt.
Für jeden Rat wäre ich sehr dankbar.
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