Hallo,
ich habe im Januar 2010 mein Kleingewerbe abgemeldet. In meinem Anlagevermögen gibt es ein Schweißgerät, das ich mit einem Buchwert bei der Steuererklärung 2009 mit 1.030 EUR angegeben habe (AfA). In welcher Höhe muss ich es jetzt ins Privatvermögen übernehmen?
Muss ich das in Zeile 14 der EÜR eintragen? Und den Buchwert dann auf Null setzten? Warum ist das immer alles so kompliziert :-(((
Danke und viele Grüße, Lisa
ich habe im Januar 2010 mein Kleingewerbe abgemeldet. In meinem Anlagevermögen gibt es ein Schweißgerät, das ich mit einem Buchwert bei der Steuererklärung 2009 mit 1.030 EUR angegeben habe (AfA). In welcher Höhe muss ich es jetzt ins Privatvermögen übernehmen?
Muss ich das in Zeile 14 der EÜR eintragen? Und den Buchwert dann auf Null setzten? Warum ist das immer alles so kompliziert :-(((
Danke und viele Grüße, Lisa
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