Guten Tag!
1) In der EÜR für letztes Jahr 2010 konnte ich unter Zeile 48 die Kosten für Porto, telefon, Büromaterial zusammen eintragen. In 2011 ist diese Zeile nun abgeschafft. Es gibt nur lediglich noch Kosten für Telekommunikation, nichts mehr für Porto und dergl.
Ich bin selbstständig im Online Handel und der Anteil an Paketkosten istdann natürlich sehr hoch. Wenn ichg das jetzt alles unter "sonstige" verschiebe steht dort dann ein riesiger Posten. Denn das sind monatlich meist 1000-1500 allein an Portokosten
2) häusliches Arbeitszimmer:
Der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit findet in 1 Zimmer meiner Wohnung statt.
Da es leider eine 2-Zimmer-Wohning ist, ist dieser Raum aber teilweise auch noch Wohnzimmer (d.h. neben dem Schreibtisch/PC/ etc steht auch eine Couch und ein Sessel drin)
Letztes Jahr wurde mir das Arbeitszimmer abgelehtn - obwohl es ja nun wirklich der einzige Raum ist wo ich arbeite, die Begründung war aber, weil kein detaillierte Nachweis erfolgte. Das Anlageverzeichnis hatte ich nicht ausgefüllt. Gibt es irgendwo eine Anleitung wie man das sinnvoll ausfüllt?
Was ist gemeint mit "Gebäudeteil" die wollen doch nicht wissen, in welchem Stockwerk die Wohnung liegt? In welcher Spalte muß der monatliche Anteil der Miete (gerechnet auf dieses 1 Zimmer) eingetragen werden?
Benötigt das Finanzamt ausserdem auch Kopien meiner Überweisung der Miete? Gilt das dann als ausreichender nachweis?
Ich wäre sehr dankbar für ihre Hilfe.
1) In der EÜR für letztes Jahr 2010 konnte ich unter Zeile 48 die Kosten für Porto, telefon, Büromaterial zusammen eintragen. In 2011 ist diese Zeile nun abgeschafft. Es gibt nur lediglich noch Kosten für Telekommunikation, nichts mehr für Porto und dergl.
Ich bin selbstständig im Online Handel und der Anteil an Paketkosten istdann natürlich sehr hoch. Wenn ichg das jetzt alles unter "sonstige" verschiebe steht dort dann ein riesiger Posten. Denn das sind monatlich meist 1000-1500 allein an Portokosten
2) häusliches Arbeitszimmer:
Der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit findet in 1 Zimmer meiner Wohnung statt.
Da es leider eine 2-Zimmer-Wohning ist, ist dieser Raum aber teilweise auch noch Wohnzimmer (d.h. neben dem Schreibtisch/PC/ etc steht auch eine Couch und ein Sessel drin)
Letztes Jahr wurde mir das Arbeitszimmer abgelehtn - obwohl es ja nun wirklich der einzige Raum ist wo ich arbeite, die Begründung war aber, weil kein detaillierte Nachweis erfolgte. Das Anlageverzeichnis hatte ich nicht ausgefüllt. Gibt es irgendwo eine Anleitung wie man das sinnvoll ausfüllt?
Was ist gemeint mit "Gebäudeteil" die wollen doch nicht wissen, in welchem Stockwerk die Wohnung liegt? In welcher Spalte muß der monatliche Anteil der Miete (gerechnet auf dieses 1 Zimmer) eingetragen werden?
Benötigt das Finanzamt ausserdem auch Kopien meiner Überweisung der Miete? Gilt das dann als ausreichender nachweis?
Ich wäre sehr dankbar für ihre Hilfe.
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