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Verrechnung von Altverlusten

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    #16
    AW: Verrechnung von Altverlusten

    Sie müssen mindestens Folgendes angeben:

    Zeile 5: "X" Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.
    Zeile 7: Kapitalerträge lt. Bescheinigungen (Ihr Veräußerungsgewinn)
    "korrigierte Beträge" leer lassen.
    Zeile 8: In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus § 20 Abs. 2 (gleicher Wert wie in Zeile 7)
    "korrigierte Beträge" leer lassen.
    Zeile 9: In Zeile 8 enthaltene Gewinne aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (gleicher Wert wie in Zeile 7)
    "korrigierte Beträge" leer lassen.
    Zeile 14: Für die angegebenen Gewinne verbrauchter Freistellungsauftrag
    Zeile 14a: Für andere Erträge verbrauchter Freistellungsauftrag

    Zeilen 49 bis 54: (linke Spalte) anzurechnende Steuern, soweit sie auf die Veräußerung entfallen.


    Zeilen 59 / 60: Entsprechende bestehende Verluste ankreuzen.

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      #17
      AW: Verrechnung von Altverlusten

      danke erst mal!

      also zeile 9 habe ich nicht, da gewinne aus verkauf von anleihen und etf's

      insgesamt um die 30 kaeufe und verkaeufe.

      diese einzeln aufzuaddieren und jeweilige steuerzahlung wird recht muehsam, da bei einigen verkaeufen vom gewinn nicht komplett 25% abgeltungsteuer berechnet wurde w/anrechnung gezahlte stueckzinsen aus anderen kaeufen.
      kann ich die werte auch komplett aus der steuerbescheinigung uebernehmen und wie von dir beschrieben, die korrigierten werte in zeile 7 um die gewinne aus zeile 8 mindern?
      wenn ja, schreibe ich dann in die spalte korrigierte werte zeile 8 - 0 euro - oder nix? wobei ich nicht weiss, ob elster dies zulaesst.
      und auf die rueckseite zeile 49/50 ebenfalls die von der bank bescheinigten werte?

      kann ich es mir einfach machen und wie oben geschrieben, die werte komplett aus der bankbescheinigung uebernehmen oder wuerdet ihr empfehlen nur die gewinne aus der bescheinigung anzugeben? was wird wohl der sachbearbeiten besser verstehen?

      danke nochmal!

      Kommentar


        #18
        AW: Verrechnung von Altverlusten

        Hallo nyc123,

        du kannst eine Steuerbescheinigung nur ganz oder gar nicht erklären, also einfach die komplette Bescheinigung der entsprechenden Depotbank 1:1 übernehmen, die Zeilen stehen immer dabei (wenn es mehrere Banken sind: aufsummieren).

        Und du darfst an den einzelnen Beträgen auch nichts verändern, dafür gäbe es die Korrekturzeilen. Bei dir ist aber - soweit wir wissen - nichts zu korrigieren, also läßt du die Zeilen wie von Sabre geschildert leer (leer ist NICHT gleichbedeutend mit Null).

        Das Einzige was du noch selber ermitteln musst, ist der bei anderen (nicht erklärten) Banken genutzte Sparer-Pauschbetrag (Zeile 14a).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #19
          AW: Verrechnung von Altverlusten

          vielen dank fuer euer hilfe und euer muehe!

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            #20
            AW: Verrechnung von Altverlusten

            beantragung verlustverrechnung bei einem gemeinschaftsdepot:

            eine steuerbescheinigung fuer einzeldepot sowie steuerbescheinigung fuers gemeinschaftsdepot wurden ausgestellt. es gibt nichts zu korrigieren, nur die beantragung der altverlustverrechnung.

            die steuerbescheinigung fuers einzeldepot deckt mit den ausgewiesenen gewinnen in zeile 8 den verlustvortrag mehr als ab.
            kann ich somit auch nur die haelfte der bescheinigung des gemeinschaftsdepots in der anlage kap meiner frau angeben, um die verlustverrechnung zu erreichen? (die "andere" haelfte der ausgewiesenen gewinne wuerden meinen verlustvortrag nicht abdecken)

            danke!

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