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kinderbetreuungskosten und Anlage AV

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    kinderbetreuungskosten und Anlage AV

    Hallo....
    Ich habe heute erneut eine Frage zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten. Es heißt ja das ich nur Kinderbetreungskosten absetzen kann, wenn beide Elternteile arbeiten sind bzw. waren für 2010.
    Oder aber sie haben das 3 und noch nicht das 6 Lebensjahr beendet.
    Meine Kinder sind im August vorheriges Jahr 7 Jahre alt geworden, kann ich bis zu deren Geburtstag die Kinderbetreuungskosten absetzen?
    Des Weiteren habe ich eine Frage zur Anlage AV Zeile 6:
    zusätzlicher Sonderausgabenabzug. Kann mir dies einer genauer erklären, was nun ja und nein etc

    Danke und freue mich auf viele Antworten und Tipps

    #2
    AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

    Dann haben die Kinder bereits im August 2009 das sechste Lebensjahr beendet. Ohne Berufstätigkeit beider Elternteile geht da nichts.

    Beim zusätzlichen Sonderausgabenabzug wird halt geprüft, ob die Riesterförderung oder die steuerliche Förderung günstiger ist. Sollte eigentlich jeder wollen.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 31.05.2011, 12:39.

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      #3
      AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

      Kinderbetreuungskosten ok!!!
      Aber ich weiß immer noch nicht was ich nun machen soll bei Anlage AV
      Ja oder Nein.
      Was bedeutet unmittelbar begünstigt und mittelbar begünstigt?

      Daten:
      Verheiratet, 2 Kinder, Zusammenveranlagung,

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        #4
        AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

        http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente

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          #5
          AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

          Hallo,
          einfach ausgedrückt, wenn du einen eigenen Vertrag hast und Beiträge zahlst bist du unmittelbar begünstigt.
          Und mit dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ist das so eine Sache, bei Otto-Normalverdiener und Kindern ist meist die staatliche Zulage günstiger als der Sonderausgabenabzug.
          Sollte man z.Bsp. über den Riestervertrag schädlich verfügen wird ja die staatliche Zulage einbehalten und der eventuell gewährte steuerliche Vorteil abgezogen von der Zulagenstelle.

          Tschüß

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            #6
            AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            einfach ausgedrückt, wenn du einen eigenen Vertrag hast und Beiträge zahlst bist du unmittelbar begünstigt.
            Das ist so einfach ausgedrückt, dass es leider falsch ist. Nach der Logik könnte es ja schon gar keine mittelbare Begünstigung mehr geben.

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              #7
              AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

              Wir haben ja eine Zusammmenveranlagung und nun habe ich bei zusätzlicher Sonderausgabenabzug ja oder nein ankreuzen müßen. Ich habe ja gemacht. Was bedeutet das für alle Beiträge oder für Beiträge lt. obigen Verträgen? Und ich soll ja lt. klein gedruckten die Anbieterbescheinigung beider Ehegatten hinzufügen. Aber nur ich habe solch ein Bausparvertrag und zahl die Beiträge
              Und bei Begünstigungen habe ich unmittelbar begünstigt für 2010 angekreuzt

              Habe das erste mal damit zu tun.
              Danke für die Tipps

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                #8
                AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Das ist so einfach ausgedrückt, dass es leider falsch ist. Nach der Logik könnte es ja schon gar keine mittelbare Begünstigung mehr geben.
                Hallo neysee,
                ich stecke nicht so tief in der Riester-Materie, aber meine Frau hat z.Bsp. einen eigenen Vertrag ohne eigene Beitragsleistung und ist damit mittelbar begünstigt. Ich zahle Beiträge in meinen Vertrag und bin unmittelbar begünstigt.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: kinderbetreuungskosten und Anlage AV

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  ich stecke nicht so tief in der Riester-Materie, aber meine Frau hat z.Bsp. einen eigenen Vertrag ohne eigene Beitragsleistung und ist damit mittelbar begünstigt. Ich zahle Beiträge in meinen Vertrag und bin unmittelbar begünstigt.
                  Einerseits gab es viele Leute, die dachten, sie seien mittelbar begünstigt, keine Beiträge leisten, und irgendwann nach Jahren (wenn mangels Mindesteigenbeitrag der Brief mit der Rückzahlungsaufforderung der Zulage kommt) mitkriegen, dass sie in Wirklichkeit unmittelbar begünstigt waren. Andererseits ist es nicht verboten, einen Eigenbeitrag zu leisten, auch wenn man "nur" mittelbar begünstigt ist, und aufgrund vorstehender Falle sogar bald wohl auch Pflicht.
                  Davon, dass es hier im Forum schon Fälle gab, wo Fragesteller geriestert haben und es völlig unklar war, ob und warum sie überhaupt begünstigt sein sollten, mal abgesehen.

                  So bleiben auch hier ja einige Dinge ungewiss.
                  Mittlerweile ist schon bekannt, dass der Ehemann keinen Vertrag hat. Also scheidet mittelbare Begünstigung bei der Frau per Definition aus. Aber woher kommt die Gewissheit, dass sie unmittelbar begünstigt ist?
                  Zuletzt geändert von neysee; 31.05.2011, 15:55.

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