Hallo....
Ich habe heute erneut eine Frage zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten. Es heißt ja das ich nur Kinderbetreungskosten absetzen kann, wenn beide Elternteile arbeiten sind bzw. waren für 2010.
Oder aber sie haben das 3 und noch nicht das 6 Lebensjahr beendet.
Meine Kinder sind im August vorheriges Jahr 7 Jahre alt geworden, kann ich bis zu deren Geburtstag die Kinderbetreuungskosten absetzen?
Des Weiteren habe ich eine Frage zur Anlage AV Zeile 6:
zusätzlicher Sonderausgabenabzug. Kann mir dies einer genauer erklären, was nun ja und nein etc
Danke und freue mich auf viele Antworten und Tipps
Ich habe heute erneut eine Frage zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten. Es heißt ja das ich nur Kinderbetreungskosten absetzen kann, wenn beide Elternteile arbeiten sind bzw. waren für 2010.
Oder aber sie haben das 3 und noch nicht das 6 Lebensjahr beendet.
Meine Kinder sind im August vorheriges Jahr 7 Jahre alt geworden, kann ich bis zu deren Geburtstag die Kinderbetreuungskosten absetzen?
Des Weiteren habe ich eine Frage zur Anlage AV Zeile 6:
zusätzlicher Sonderausgabenabzug. Kann mir dies einer genauer erklären, was nun ja und nein etc
Danke und freue mich auf viele Antworten und Tipps
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