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Noch eine Frage zur Anlage Kind

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    Noch eine Frage zur Anlage Kind

    Hallo,
    wenn das Kind seine Ausbildung Ende Juni 2010 abgeschlossen hat und danach eine kurze Zeit arbeitssuchend war, und danach eine Arbeitsstelle angetreten hat, muss ich jetzt nur eintragen was das Kind in dem halben Jahr 2010 an Lehrlingsgehalt erhalten hat? Oder muss ich auch noch eintragen wie viel Arbeitslosengeld und Gehalt sie 2010 bekommen hat? Kindergeld hat Sie nur bis Ende Juni erhalten. Eigentlich geht es ja nur darum ob Sie in der Ausbildungszeit Anspruch auf Kindergeld hat, danach verfällt das Kindergeld ja sowieso. Oder?
    LG Lea13

    #2
    AW: Noch eine Frage zur Anlage Kind

    Hallo,

    man müsste wissen, wann Ihr Kind geboren wurde und um welchen Veranlagungszeitraum es sich handelt.
    Weil wenn das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat u. bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet ist, wäre es für diese Zeit auch noch berücksichtigungsfähig § 32 (4) Nr.1 EStG.
    Einkünfte und Bezüge, die auf Zeiträume entfallen, für die das Kind nicht berücksichtigungsfähig ist, bleiben außer Ansatz.

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