Hallo,
wenn das Kind seine Ausbildung Ende Juni 2010 abgeschlossen hat und danach eine kurze Zeit arbeitssuchend war, und danach eine Arbeitsstelle angetreten hat, muss ich jetzt nur eintragen was das Kind in dem halben Jahr 2010 an Lehrlingsgehalt erhalten hat? Oder muss ich auch noch eintragen wie viel Arbeitslosengeld und Gehalt sie 2010 bekommen hat? Kindergeld hat Sie nur bis Ende Juni erhalten. Eigentlich geht es ja nur darum ob Sie in der Ausbildungszeit Anspruch auf Kindergeld hat, danach verfällt das Kindergeld ja sowieso. Oder?
LG Lea13
wenn das Kind seine Ausbildung Ende Juni 2010 abgeschlossen hat und danach eine kurze Zeit arbeitssuchend war, und danach eine Arbeitsstelle angetreten hat, muss ich jetzt nur eintragen was das Kind in dem halben Jahr 2010 an Lehrlingsgehalt erhalten hat? Oder muss ich auch noch eintragen wie viel Arbeitslosengeld und Gehalt sie 2010 bekommen hat? Kindergeld hat Sie nur bis Ende Juni erhalten. Eigentlich geht es ja nur darum ob Sie in der Ausbildungszeit Anspruch auf Kindergeld hat, danach verfällt das Kindergeld ja sowieso. Oder?
LG Lea13
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