gibt es hierfür formulare im elster?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuervorauszahlung 2011
Einklappen
X
-
AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011
Zitat von mondstein Beitrag anzeigendie ist schon für alle Quartale 2011 festgesetz, nahm an ich muss wenn ich die Moneten überweise noch ein Formular ausfüllen
Kommentar
-
AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011
Die Oma ohne PC? Auf den Brief alle 3 Monate warten, dass die Vorauszahlung dann und dieser Höhe fällig ist, zur Bank gehen, Überweisung ausfüllen, einwerfen? Wenn sie das nicht schafft, wie bezahlt die irgendeine andere Rechnung?
Und wenn ihr das zuviel ist, kann sie sogar auch das Zeug per Lastschrift einziehen lassen, wenn sie das nicht für modernes Teufelszeug hält.Zuletzt geändert von neysee; 08.06.2011, 22:44.
Kommentar
-
AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011
Zitat von neysee Beitrag anzeigenAuf den Brief alle 3 Monate warten, dass die Vorauszahlung dann und dieser Höhe fällig ist, zur Bank gehen, Überweisung ausfüllen, einwerfen?
aber mit dem internet an sich hat das tatsaechlich nix zu tun. ;-)
Kommentar
-
AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011
Zitat von neysee Beitrag anzeigenDie Oma ohne PC? Auf den Brief alle 3 Monate warten, dass die Vorauszahlung dann und dieser Höhe fällig ist, zur Bank gehen, Überweisung ausfüllen, einwerfen? Wenn sie das nicht schafft, wie bezahlt die irgendeine andere Rechnung?
Und wenn ihr das zuviel ist, kann sie sogar auch das Zeug per Lastschrift einziehen lassen, wenn sie das nicht für modernes Teufelszeug hält.
hat zwar nix mit Steuerrecht zu tun, aber wie wärs, wenn solche Personen dann einen Betreuer zugewiesen bekommen, wenn sie mit dem Alltag nicht mehr zurecht kommen.
Des weiteren wird i.d.R. nicht alle 3 Monate ein neuer VZ-Bescheid erlassen, sondern die VZ i.d.R. mit dem ESt-Bescheid festgesetzt. Die Oma, die nur einen niedrige Rente (ohne weitere nennenswerte Einkünfte) bezieht, wird unter dem Grundfreibetrag bleiben u. damit keine ESt zahlen, damit erübrigt sich das Thema VZ.
Und wenn man nicht zahlt, kommt halt dann etvl. einmal der nette Vollziehungsbeamte.
Kommentar
-
AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011
Das FA verschickt in (was weiss ich für) Fällen, Hinweise auf demnächst fällige Steuerbeträge - MIT Zahlschein.
Könnte helfen, muss aber nicht.Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Kommentar
-
Soweit ich das richtig mitbekommen habe, liegt die Zahlungsfrist bei offenen Beträgen gewöhnlich bei einem Monat. Das ist eine relativ kurze Zeitspanne, in der es dem Steuerbürger möglich sein sollte den offenen Betrag zu begleichen oder bei rechtlichen Unstimmigkeiten einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen (z.B. im Rahmen von einem Einspruch gegen den Steuerbescheid).
Bei laufenden Vorauszahlungen wird das Langzeitgedächtnis der Steuerzahler gefordert und nicht jeder hat einen Kalender an der Wand hängen, wann er mal wieder Vorauszahlungen zu entrichten hat. Entsprechend wird in den Fällen wo Vorauszahlungen fällig werden UND der Steuerzahler keine Einzugsermächtigung erteilt hat einen Monat vorher nochmal eine Zahlungsaufforderung versendet.
Kommentar
-
AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011
aber nicht mehr in jedem Bundesland!
Um die Teilnahmequote am an sich bürgerfreundlichen Lastschrifteinzugverfahren zu erhöhen, hat man in Sachsen vor einigen Jahren auf die sog. Zahlungsaufforderungen vor Fälligkeit verzichtet. Nach anfänglichem Gemurre haben sich die Bürger inzwischen daran gewöhnt und merken sich die Zahlungen vor oder erteilen eine Einzugsermächtigung.
Erinnerungen gibt es jetzt nur noch nach Fälligkeit. Allerdings sind dann bereits Säumniszuschläge angefallen.
Kommentar
-
AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011
Zitat von stiller Beitrag anzeigenDas FA verschickt in (was weiss ich für) Fällen, Hinweise auf demnächst fällige Steuerbeträge - MIT Zahlschein.
1. ein Lastschrifteinzugsverfahren zu beantragen oder
2. einen Überweisungsträger ausfüllen kann.
Nach dem Vorauszahlungsbescheid kommen daher nur noch dann Schreiben vom Finanzamt, wenn man vergessen hat zu zahlen - und dann wird's (wie überall) teurer.
Kommentar
Kommentar