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Einkommensteuervorauszahlung 2011

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    Einkommensteuervorauszahlung 2011

    gibt es hierfür formulare im elster?

    #2
    AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

    Nein, nicht in Elster, und auch nicht beim Finanzamt. Solltest Du die Einkommensteuervorauszahlung in einer anderen Höhe festgesetzt haben wollen, reicht ein formloses Schreiben oder vielleicht sogar ein Anruf beim Finanzamt.

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      #3
      AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

      die ist schon für alle Quartale 2011 festgesetz, nahm an ich muss wenn ich die Moneten überweise noch ein Formular ausfüllen

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        #4
        AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

        Zitat von mondstein Beitrag anzeigen
        die ist schon für alle Quartale 2011 festgesetz, nahm an ich muss wenn ich die Moneten überweise noch ein Formular ausfüllen
        Nur das Überweisungsformular von der Bank

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          #5
          AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

          Danke , das wundert mich nun doch bei dem Papierkram, stell mir immer ne Omi ohne PC vor, was machen die eigentlich? Ist doch schon blöd ,dass alles so undurchsichtig ist, dass der "Otto Normalbürger" nicht mehr durchblickt.

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            #6
            AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

            Die Oma ohne PC? Auf den Brief alle 3 Monate warten, dass die Vorauszahlung dann und dieser Höhe fällig ist, zur Bank gehen, Überweisung ausfüllen, einwerfen? Wenn sie das nicht schafft, wie bezahlt die irgendeine andere Rechnung?

            Und wenn ihr das zuviel ist, kann sie sogar auch das Zeug per Lastschrift einziehen lassen, wenn sie das nicht für modernes Teufelszeug hält.
            Zuletzt geändert von neysee; 08.06.2011, 22:44.

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              #7
              AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Auf den Brief alle 3 Monate warten, dass die Vorauszahlung dann und dieser Höhe fällig ist, zur Bank gehen, Überweisung ausfüllen, einwerfen?
              welchen Brief? bei uns gibts nen vorauszahlungsbescheid zusammen mit dem einkommensteuerbescheid. da kommen keine weiteren briefe, ausser man vergisst zu bezahlen... dann kommen wohl mahnungen.

              aber mit dem internet an sich hat das tatsaechlich nix zu tun. ;-)

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                #8
                AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Die Oma ohne PC? Auf den Brief alle 3 Monate warten, dass die Vorauszahlung dann und dieser Höhe fällig ist, zur Bank gehen, Überweisung ausfüllen, einwerfen? Wenn sie das nicht schafft, wie bezahlt die irgendeine andere Rechnung?

                Und wenn ihr das zuviel ist, kann sie sogar auch das Zeug per Lastschrift einziehen lassen, wenn sie das nicht für modernes Teufelszeug hält.
                Hallo,
                hat zwar nix mit Steuerrecht zu tun, aber wie wärs, wenn solche Personen dann einen Betreuer zugewiesen bekommen, wenn sie mit dem Alltag nicht mehr zurecht kommen.
                Des weiteren wird i.d.R. nicht alle 3 Monate ein neuer VZ-Bescheid erlassen, sondern die VZ i.d.R. mit dem ESt-Bescheid festgesetzt. Die Oma, die nur einen niedrige Rente (ohne weitere nennenswerte Einkünfte) bezieht, wird unter dem Grundfreibetrag bleiben u. damit keine ESt zahlen, damit erübrigt sich das Thema VZ.
                Und wenn man nicht zahlt, kommt halt dann etvl. einmal der nette Vollziehungsbeamte.

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                  #9
                  AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

                  Das FA verschickt in (was weiss ich für) Fällen, Hinweise auf demnächst fällige Steuerbeträge - MIT Zahlschein.
                  Könnte helfen, muss aber nicht.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    Soweit ich das richtig mitbekommen habe, liegt die Zahlungsfrist bei offenen Beträgen gewöhnlich bei einem Monat. Das ist eine relativ kurze Zeitspanne, in der es dem Steuerbürger möglich sein sollte den offenen Betrag zu begleichen oder bei rechtlichen Unstimmigkeiten einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen (z.B. im Rahmen von einem Einspruch gegen den Steuerbescheid).

                    Bei laufenden Vorauszahlungen wird das Langzeitgedächtnis der Steuerzahler gefordert und nicht jeder hat einen Kalender an der Wand hängen, wann er mal wieder Vorauszahlungen zu entrichten hat. Entsprechend wird in den Fällen wo Vorauszahlungen fällig werden UND der Steuerzahler keine Einzugsermächtigung erteilt hat einen Monat vorher nochmal eine Zahlungsaufforderung versendet.

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                      #11
                      AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

                      aber nicht mehr in jedem Bundesland!

                      Um die Teilnahmequote am an sich bürgerfreundlichen Lastschrifteinzugverfahren zu erhöhen, hat man in Sachsen vor einigen Jahren auf die sog. Zahlungsaufforderungen vor Fälligkeit verzichtet. Nach anfänglichem Gemurre haben sich die Bürger inzwischen daran gewöhnt und merken sich die Zahlungen vor oder erteilen eine Einzugsermächtigung.

                      Erinnerungen gibt es jetzt nur noch nach Fälligkeit. Allerdings sind dann bereits Säumniszuschläge angefallen.

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                        #12
                        AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

                        scheinbar nicht nur sachsen. hier (nrw) bekomme ich wie oben geschrieben auch keine separate aufforderung...

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                          #13
                          AW: Einkommensteuervorauszahlung 2011

                          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                          Das FA verschickt in (was weiss ich für) Fällen, Hinweise auf demnächst fällige Steuerbeträge - MIT Zahlschein.
                          Nicht mehr ... Die Zahlscheine wurden abgeschafft, da jeder, der Steuern zahlen muss (also entsprechende Einkünfte erwirtschaftet hat) auch in der Lage sein sollte
                          1. ein Lastschrifteinzugsverfahren zu beantragen oder
                          2. einen Überweisungsträger ausfüllen kann.


                          Nach dem Vorauszahlungsbescheid kommen daher nur noch dann Schreiben vom Finanzamt, wenn man vergessen hat zu zahlen - und dann wird's (wie überall) teurer.

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