Hallo,
habe soeben meine ESt-Erklärung für 2010 mit ELSTER erstellt und bin etwas irritiert :
Ich bin Witwer, also alleinerziehend und habe zwei Kinder - eine erwachsene Tochter, die nicht mehr in meinem Haushalt lebt (eigene Wohnung) und ihre Ausbildung im Juni 2010 beendet hat (Kindergeld habe ich daher für 6 Monate erhalten) und einen unter 18 Jahre alten Sohn, der bei mir im HH lebt (Kindergeld fürs gesamte Jahr erhalten) .
Entsprechend habe ich diese Angaben in den Anlagen Kind gemacht.
Was mich irritiert ist, dass ELSTER für meine Tochter die Günstigerprüfung zugunsten des Kinderfreibetrages entscheidet und 3504.-EUR als Freibetrag ansetzt und entsprechend das Kindergeld für 6 Monate, also 1104.-EUR gegenrechnet; für meinen Sohn jedoch das nicht macht, also das Kindergeld in Höhe von 2208.-EUR so lässt. Der Freibetrag für ihn wäre ja 7008.-EUR !
Nach meinem Dafürhalten wäre auch hier der Freibetrag für mich "günstiger".
Oder sehe ich das falsch ?
Hat da jemand eine Erklärung für ?
habe soeben meine ESt-Erklärung für 2010 mit ELSTER erstellt und bin etwas irritiert :
Ich bin Witwer, also alleinerziehend und habe zwei Kinder - eine erwachsene Tochter, die nicht mehr in meinem Haushalt lebt (eigene Wohnung) und ihre Ausbildung im Juni 2010 beendet hat (Kindergeld habe ich daher für 6 Monate erhalten) und einen unter 18 Jahre alten Sohn, der bei mir im HH lebt (Kindergeld fürs gesamte Jahr erhalten) .
Entsprechend habe ich diese Angaben in den Anlagen Kind gemacht.
Was mich irritiert ist, dass ELSTER für meine Tochter die Günstigerprüfung zugunsten des Kinderfreibetrages entscheidet und 3504.-EUR als Freibetrag ansetzt und entsprechend das Kindergeld für 6 Monate, also 1104.-EUR gegenrechnet; für meinen Sohn jedoch das nicht macht, also das Kindergeld in Höhe von 2208.-EUR so lässt. Der Freibetrag für ihn wäre ja 7008.-EUR !
Nach meinem Dafürhalten wäre auch hier der Freibetrag für mich "günstiger".
Oder sehe ich das falsch ?
Hat da jemand eine Erklärung für ?
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