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Günstigerprüfung Kinder

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    Günstigerprüfung Kinder

    Hallo,
    habe soeben meine ESt-Erklärung für 2010 mit ELSTER erstellt und bin etwas irritiert :
    Ich bin Witwer, also alleinerziehend und habe zwei Kinder - eine erwachsene Tochter, die nicht mehr in meinem Haushalt lebt (eigene Wohnung) und ihre Ausbildung im Juni 2010 beendet hat (Kindergeld habe ich daher für 6 Monate erhalten) und einen unter 18 Jahre alten Sohn, der bei mir im HH lebt (Kindergeld fürs gesamte Jahr erhalten) .
    Entsprechend habe ich diese Angaben in den Anlagen Kind gemacht.

    Was mich irritiert ist, dass ELSTER für meine Tochter die Günstigerprüfung zugunsten des Kinderfreibetrages entscheidet und 3504.-EUR als Freibetrag ansetzt und entsprechend das Kindergeld für 6 Monate, also 1104.-EUR gegenrechnet; für meinen Sohn jedoch das nicht macht, also das Kindergeld in Höhe von 2208.-EUR so lässt. Der Freibetrag für ihn wäre ja 7008.-EUR !
    Nach meinem Dafürhalten wäre auch hier der Freibetrag für mich "günstiger".
    Oder sehe ich das falsch ?
    Hat da jemand eine Erklärung für ?

    #2
    Die Steuer wird so berechnet, dass es für den Antragsteller am besten ist. Das nur 1 Kind nun über den Kinderfreibetrag läuft, deutet für mich darauf hin, dass die steuerliche Entlastung im Vergleich zum Kindergeld GERINGFÜGIG ist. Man könnte z.B. von der vorher gespeicherten Steuererklärung zum testen einfach die Anlage Kind für die erwachsene Tochter mal rausnehmen und eine neue Steuerberechnung machen.

    Unter dem Strich dürfte eine Festsetzung herauskommen, die etwas ungünstiger ist als ohne Anlage Kind (also eine etwas höhere Nachzahlung oder etwas geringere Erstattung).

    Wenn man ein wenig spielen mag, könnte man auch die 2. Anlage Kind entfernen und dafür den Bruttoarbeitslohn (bei Arbeitnehmern) oder den Gewinn (bei Selbständigen/Gewerbetreibenden) in Höhe der Kinderfreibeträge reduzieren, um damit die tatsächliche Steuer zu ermitteln. Ist die Differenz der festgesetzten Steuer zwischen neuer und alter Berechnung höher als das Kindergeld, lohnt sich der Kinderfreibetrag.
    Zuletzt geändert von Aron; 14.06.2011, 12:31.

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      #3
      AW: Günstigerprüfung Kinder

      Das Kindergeld ist eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil durch den Kinder- und Erziehungsfreibetrag und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe der Eltern ist das Kindergeld jedoch niedriger als der Steuervorteil durch die Freibeträge. In diesem Fall müssen später im Steuerbescheid die Freibeträge abgezogen und das Ihnen zustehende Kindergeld auf die Steuerentlastung angerechnet werden. Kindergeld und Freibeträge kann es für dasselbe Kind nicht gleichzeitig geben.

      abendkleid

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        #4
        AW: Günstigerprüfung Kinder

        Hallo und danke für die bisherigen Erklärungsversuche.
        Die Systematik habe ich schon verstanden.
        Mir ging es nur darum zu verstehen, warum es nicht automatisch für alle Kinder gleichfalls günstiger ist, den Freibetrag anzusetzen bzw. das Kindergeld.
        Die Günstigerprüfung scheint durchaus bei den Kindern unterschiedlich auszufallen.
        Liegt bei mir möglicherweise an der Tatsache, dass für die volljährige Tochter, die die Ausbildung im Juni 2010 beendet hat, nur 6 Monate Kindergeld gezahlt wurde. Da ist dann wohl der halbe Freibetrag günstiger.
        Sei's drum - ich erhalte ja eine Rückerstattung und bin damit recht zufrieden.

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          #5
          AW: Günstigerprüfung Kinder

          Zitat von muennes Beitrag anzeigen
          Mir ging es nur darum zu verstehen, warum es nicht automatisch für alle Kinder gleichfalls günstiger ist, den Freibetrag anzusetzen bzw. das Kindergeld.
          weil die steuern nicht linear zum Einkommen anfallen, bzw. weil es eben einkommensabhaengig verschiedene steuersätze gibt.

          anders ausgedrückt: durch den abzug eines freibetrages verringert sich ggf. nicht nur das zu versteuernde einkommen sondern evtl. auch der darauf anzuwendende steuersatz.
          40% von 7000 euro sind halt mehr als 20% von den gleichen 7000 euro ;-)

          da die freibeträge nun schrittweise abgezogen werden kann man an einen punkt kommen, bei dem der abzug des naechsten freibetrages eben nicht mehr soviel bringt, wie der freibetrag zuvor.

          (es sei denn man verdient deutlich soviel, das einen auch die paar freibeträge nicht unter den spitzensteuersatz bringen, da ist die auswirkung fuer jeden freibetrag dann auch exakt gleich ;-))

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