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Einkommensersatzleistung wird nicht berücksichtigt

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    Einkommensersatzleistung wird nicht berücksichtigt

    Hallo...

    vielleicht kann mir jemand helfen... Bin neu hier....

    Folgendes Problem in 2009 (!!!):
    Ehemann selbständig - Anlage S mit dem ermitteltem Gewinn aufgenommen.
    Ehefrau in 2009 komplett Krankengeld erhalten. Ersatzleistung im Mantelbogen aufgenommen.
    Bei der Steuerberechnung wird nun nur das ermittelte Einkommen des Ehemannes ausgewiesen (und dann noch mit dem Hinweis: zu versteuern mit Progressionsvorbehalt). Die Einkommensersatzleistung wird überhaupt nicht berücksichtigt...

    Habe ich einen Denkfehler ???

    Vielen Dank für eine Antwort...
    Zuletzt geändert von Bornrows; 19.06.2011, 16:22. Grund: Hat sich erledigt - Denkfehler ;-)

    #2
    AW: Einkommensersatzleistung wird nicht berücksichtigt

    Die Lohnersatzleistung wird nicht in das zu versteuernde Einkommen eingerechnet sondern erhöht nur den Steuersatz, mit dem das zu versteuernde Einkommen versteuert wird. Dies ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensersatzleistung wird nicht berücksichtigt

      Vielen Dank...
      Habe eine Klemme im Hirn gehabt - es ist mir wieder selbst eingefallen...Blöder Denkfehler...;-)
      Schönen Restsonntag ;-)

      Kommentar

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