Hallo...
vielleicht kann mir jemand helfen... Bin neu hier....
Folgendes Problem in 2009 (!!!):
Ehemann selbständig - Anlage S mit dem ermitteltem Gewinn aufgenommen.
Ehefrau in 2009 komplett Krankengeld erhalten. Ersatzleistung im Mantelbogen aufgenommen.
Bei der Steuerberechnung wird nun nur das ermittelte Einkommen des Ehemannes ausgewiesen (und dann noch mit dem Hinweis: zu versteuern mit Progressionsvorbehalt). Die Einkommensersatzleistung wird überhaupt nicht berücksichtigt...
Habe ich einen Denkfehler ???
Vielen Dank für eine Antwort...
vielleicht kann mir jemand helfen... Bin neu hier....
Folgendes Problem in 2009 (!!!):
Ehemann selbständig - Anlage S mit dem ermitteltem Gewinn aufgenommen.
Ehefrau in 2009 komplett Krankengeld erhalten. Ersatzleistung im Mantelbogen aufgenommen.
Bei der Steuerberechnung wird nun nur das ermittelte Einkommen des Ehemannes ausgewiesen (und dann noch mit dem Hinweis: zu versteuern mit Progressionsvorbehalt). Die Einkommensersatzleistung wird überhaupt nicht berücksichtigt...
Habe ich einen Denkfehler ???
Vielen Dank für eine Antwort...
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