Beispiel. Person X arbeitet vom 1.1. - 28.1. bei inlaendischem Arbeitgeber. Zieht zum 29.1. ins Ausland (abgemeldet in Deutschland) und arbeitet dort bei lokalem (auslaendischen) Arbeitgeber fuer den Rest des Kalenderjahres. Person X bezieht jeweils fuer den Januar nur Gehalt in Deutschland und fuer den Rest des Jahres nur im Ausland. Person X ist ergo nur vom 1.1. - 28.1. unbeschraenkt steuerpflichtig. (Feststellung nach Paragraph 39d beantragt und stattgegeben). Des weiteren besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ausland.
Soweit so gut. Nach Verstaendnis ist das Bruttogehalt im Ausland nach Doppelbesteuerungsabkommen in Zeile 21 der Anlage N anzugeben, die dazugehoerigen abzugsfaehigen Werbekosten unter Werbekosten in Sonderfaellen nach Zeile 79 in Anlage N anzugeben. Auch noch klar.
Aber.... was ist aber jetzt auf dem Hauptvordruck Seite 4 Zeile 99 und 100 anzugeben? Das selbe wie in Zeile 21 der Anlage N? Zeile 21 N minus Werbekosten Ausland? Was nun?
Danke im voraus.
Der Baer mit der Nase
Soweit so gut. Nach Verstaendnis ist das Bruttogehalt im Ausland nach Doppelbesteuerungsabkommen in Zeile 21 der Anlage N anzugeben, die dazugehoerigen abzugsfaehigen Werbekosten unter Werbekosten in Sonderfaellen nach Zeile 79 in Anlage N anzugeben. Auch noch klar.
Aber.... was ist aber jetzt auf dem Hauptvordruck Seite 4 Zeile 99 und 100 anzugeben? Das selbe wie in Zeile 21 der Anlage N? Zeile 21 N minus Werbekosten Ausland? Was nun?
Danke im voraus.
Der Baer mit der Nase
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