Ein Bekannter der mit Fristverlängerung und ElFo 2010/2011 seine E-Steuerklärung 2010 fast erfolgreich abschloss, frägt, ob er einen Verlust aus der Beteiligung wie betitelt - hier - 125 Euro - steuerlich geltend machen kann und wenn ja in welcher Anlage und Zeile? Beleg liegt vor.
Nach allem was mir bekannt ist NEIN und nirgends!
MfG
bavaro
Nach allem was mir bekannt ist NEIN und nirgends!
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bavaro
Kommentar