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Bei Ihrem Arbeitgeber als Erstattung oder bei nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten oder bei selbständiger / gewerblicher Tätigkeit als Betriebsausgaben?
Bei der Steuererklärung gibt es hierfür die Möglichkeit, Auswärtstätigkeiten zu erfassen (als Unterpunkt für die Anlage N). Dort sind die Felder für die Übernachtungskosten 'vesteckt'.
Auch auf der Anlage EÜR gibt es entsprechende Eintragungsmöglichkeiten für Reisekosten.
eine Übernachtungspauschale gibt es für Deutschland nicht (die gabs für Auslandsaufenthalt bis einschl. 2007). ANgesetzt werden können nur tatasächliche Übernachtungskosten und müssen (für Selbständige/Freiberufler) mit Belegen nachgewiesen werden.
Es gibt eine Pauschale für Verpfegungsmehraufwand, bei Abwesenheit von der Wohnung von:
mehr als 8 Stunden = 6 Eur
mehr als 14 Stunden = 12 Eur
bei 24 Stunden = 24 Eur
die werden bei der Jahres-Steuererklärung in deiner Einnahme/Überschussrechnung als Kosten angesetzt.
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