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übernachtungspauschale?

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    übernachtungspauschale?

    Hallo zusammen,

    wo kann ich denn die übernachtungspauschaule einreichen?

    geht das auch rückwirkend für drei monate?

    #2
    AW: übernachtungspauschale?

    Wo wollen Sie die denn 'einreichen'?

    Bei Ihrem Arbeitgeber als Erstattung oder bei nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten oder bei selbständiger / gewerblicher Tätigkeit als Betriebsausgaben?

    Bei der Steuererklärung gibt es hierfür die Möglichkeit, Auswärtstätigkeiten zu erfassen (als Unterpunkt für die Anlage N). Dort sind die Felder für die Übernachtungskosten 'vesteckt'.

    Auch auf der Anlage EÜR gibt es entsprechende Eintragungsmöglichkeiten für Reisekosten.

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      #3
      AW: übernachtungspauschale?

      Hallo,

      ich bin Freiberufler. dummerweise habe ich von deutschensteuerrecht null ahnung

      habe nur gehört das es sowas gibt (glaube 24 euro pro 24 stunden).

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        #4
        AW: übernachtungspauschale?

        Hallo

        eine Übernachtungspauschale gibt es für Deutschland nicht (die gabs für Auslandsaufenthalt bis einschl. 2007). ANgesetzt werden können nur tatasächliche Übernachtungskosten und müssen (für Selbständige/Freiberufler) mit Belegen nachgewiesen werden.

        Es gibt eine Pauschale für Verpfegungsmehraufwand, bei Abwesenheit von der Wohnung von:

        mehr als 8 Stunden = 6 Eur
        mehr als 14 Stunden = 12 Eur
        bei 24 Stunden = 24 Eur

        die werden bei der Jahres-Steuererklärung in deiner Einnahme/Überschussrechnung als Kosten angesetzt.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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