Bei einer Betriebsauflösung muss man für die Wirtschaftgüter, die man ins Privatvermögen überführt, Umsatzsteuer entrichten.
Wird diese Umsatzsteuer im Rahmen der Jahresumsatzsteuererklärung eingetragen (und wenn wohin) oder zieht das FA den Betrag so ein?
Grüße aus dem Bergischen
Wird diese Umsatzsteuer im Rahmen der Jahresumsatzsteuererklärung eingetragen (und wenn wohin) oder zieht das FA den Betrag so ein?
Grüße aus dem Bergischen
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