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Umsatzsteuer - Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt

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    Umsatzsteuer - Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt

    Bei einer Betriebsauflösung muss man für die Wirtschaftgüter, die man ins Privatvermögen überführt, Umsatzsteuer entrichten.

    Wird diese Umsatzsteuer im Rahmen der Jahresumsatzsteuererklärung eingetragen (und wenn wohin) oder zieht das FA den Betrag so ein?

    Grüße aus dem Bergischen

    #2
    AW: Umsatzsteuer - Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt

    Hallo,

    die Entnahmen kommen in Zeile 33 (19%) bzw. 36 (7%) der Jahreserklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer - Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt

      Einfach deine normalen Umsätze und deine Entnahmen zusammenfassen und den Gesamtbetrag wie sonst auch in Zeile 33 (Lieferung und sonstige Leistungen) eintragen,
      netto natürlich.

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer - Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt

        Vielen Dank !

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