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erhaltener Unterhalt Ausland und Kindergeld

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    erhaltener Unterhalt Ausland und Kindergeld

    Hallo,
    wo gebe ich den von meinem im Ausland lebenden Ex-Mann erhaltenen Kindesunterhalt an? (Ich selbst lebe auch nicht in Deutschland, arbeite aber hier.)

    Und:
    Aus Deutschland habe ich die Differenz zwischen dem in D geltenden Kindergeldsatz und dem in meinem Heimatland erhaltenen Kindergeld ausgeglichen bekommen. Gebe ich nun in der Anlage Kind den vollen Betrag aus beiden Ländern an, oder nur den aus D erhaltenen Anteil?

    Kompliziert, kompliziert ;-D

    Danke für die Hilfe im Voraus!

    Blümchen

    #2
    AW: erhaltener Unterhalt Ausland und Kindergeld

    Unterhaltszahlungen aus dem Ausland sind hier nicht steuerpflichtig. Wenn es Zahlungen für ihr Kind wären, dann wäre das i.ü. auch nur ein Problem Ihres Kindes gewesen, denn auch ich habe die Angewohnheit, nicht die eventuellen Einkünfte meines Sohnes bei mir versteuern zu wollen :-) Das soll und müsste er schon selbst tun ...

    Sie geben in der Anlage Kind den vollen Betrag aus beiden Ländern an (§ 31 EStG). Selbst wenn Sie nur im Ausland kinderbezogene Leistungen erhielten, wären diese anzugeben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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