Hallo,
wo gebe ich den von meinem im Ausland lebenden Ex-Mann erhaltenen Kindesunterhalt an? (Ich selbst lebe auch nicht in Deutschland, arbeite aber hier.)
Und:
Aus Deutschland habe ich die Differenz zwischen dem in D geltenden Kindergeldsatz und dem in meinem Heimatland erhaltenen Kindergeld ausgeglichen bekommen. Gebe ich nun in der Anlage Kind den vollen Betrag aus beiden Ländern an, oder nur den aus D erhaltenen Anteil?
Kompliziert, kompliziert ;-D
Danke für die Hilfe im Voraus!
Blümchen
wo gebe ich den von meinem im Ausland lebenden Ex-Mann erhaltenen Kindesunterhalt an? (Ich selbst lebe auch nicht in Deutschland, arbeite aber hier.)
Und:
Aus Deutschland habe ich die Differenz zwischen dem in D geltenden Kindergeldsatz und dem in meinem Heimatland erhaltenen Kindergeld ausgeglichen bekommen. Gebe ich nun in der Anlage Kind den vollen Betrag aus beiden Ländern an, oder nur den aus D erhaltenen Anteil?
Kompliziert, kompliziert ;-D
Danke für die Hilfe im Voraus!
Blümchen
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