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Frage zur Anlage G und EÜR

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    Frage zur Anlage G und EÜR

    Ich habe ein Kleinunternehmen mit dem ich 2010, im Gründungsjahr, einen Verlust gemacht habe.
    Habe nun für die Steuererklärung eine formlose Übersicht erstellt. So wie ich gelesen habe, ist das Ausfüllen der Anlage EÜR deshalb nicht notwendig. Muß die Anlage G trotzdem ausgefüllt werden?

    #2
    AW: Frage zur Anlage G und EÜR

    Die Anlage G muss ausgefüllt sein. Bei Ihnen dürfte ausreichen, wenn Sie die Zeile 4 ausfüllen.

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      #3
      AW: Frage zur Anlage G und EÜR

      Soll ich dann bei Gewinn den Verlust eintragen?

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        #4
        AW: Frage zur Anlage G und EÜR

        Zitat von julvo Beitrag anzeigen
        Soll ich dann bei Gewinn den Verlust eintragen?
        Ja, aber nicht vergessen ein - (minus) voranzusetzen.

        Gruß

        SteuerGau

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur Anlage G und EÜR

          Ansonsten muß ich auf dem Formular nichts mehr angeben? Reicht das?

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