Ich habe ein Kleinunternehmen mit dem ich 2010, im Gründungsjahr, einen Verlust gemacht habe.
Habe nun für die Steuererklärung eine formlose Übersicht erstellt. So wie ich gelesen habe, ist das Ausfüllen der Anlage EÜR deshalb nicht notwendig. Muß die Anlage G trotzdem ausgefüllt werden?
Habe nun für die Steuererklärung eine formlose Übersicht erstellt. So wie ich gelesen habe, ist das Ausfüllen der Anlage EÜR deshalb nicht notwendig. Muß die Anlage G trotzdem ausgefüllt werden?
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