Hallo,
wie ist das eigentlich bei Arbeitslosen mit den Vorsorgenaufwand? Die Krankenkassenzusatzbeiträge können ja als Vorsorgenaufwand geltend gemacht werden, aber da ja keine Steuern gezahlt wurden, macht das ja wohl keinen Sinn, bekommt man da wohl nichts zurück. Oder? Laut meine Einkommensteuererklärung bekomme ich nichts zurück. Ich mache die Einkommensteuererklärung nur weil ich früher mal Selbständig war. Einen Einspruch kann ich mir da wohl schenken.
LG Lea13
wie ist das eigentlich bei Arbeitslosen mit den Vorsorgenaufwand? Die Krankenkassenzusatzbeiträge können ja als Vorsorgenaufwand geltend gemacht werden, aber da ja keine Steuern gezahlt wurden, macht das ja wohl keinen Sinn, bekommt man da wohl nichts zurück. Oder? Laut meine Einkommensteuererklärung bekomme ich nichts zurück. Ich mache die Einkommensteuererklärung nur weil ich früher mal Selbständig war. Einen Einspruch kann ich mir da wohl schenken.
LG Lea13
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