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Vorsorgeaufwand bei Arbeitslosen?

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    Vorsorgeaufwand bei Arbeitslosen?

    Hallo,
    wie ist das eigentlich bei Arbeitslosen mit den Vorsorgenaufwand? Die Krankenkassenzusatzbeiträge können ja als Vorsorgenaufwand geltend gemacht werden, aber da ja keine Steuern gezahlt wurden, macht das ja wohl keinen Sinn, bekommt man da wohl nichts zurück. Oder? Laut meine Einkommensteuererklärung bekomme ich nichts zurück. Ich mache die Einkommensteuererklärung nur weil ich früher mal Selbständig war. Einen Einspruch kann ich mir da wohl schenken.
    LG Lea13

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand bei Arbeitslosen?

    Natürlich können auch Arbeitslose Ihre Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Aber wie Sie schon sagen: wenn keine Steuer gezahlt wurde kann auch nichts zurückkommen.

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