Hallo,
bei der Plausibilitätsprüfung der EÜR erscheint stets der Fehler "Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag übertragen". Dieser Betrag müsste meines Wissens in Zeile auf Seite 3 der EÜR in Zeile 71. Nur leider ist das Feld grau hinterlegt, sollte also vom Programm automatisch gefüllt werden, doch das Feld ist leer. Was nun? Die Seite zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen wurde komplett ausgefüllt.
Danke für die Hilfe.
bei der Plausibilitätsprüfung der EÜR erscheint stets der Fehler "Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag übertragen". Dieser Betrag müsste meines Wissens in Zeile auf Seite 3 der EÜR in Zeile 71. Nur leider ist das Feld grau hinterlegt, sollte also vom Programm automatisch gefüllt werden, doch das Feld ist leer. Was nun? Die Seite zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen wurde komplett ausgefüllt.
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