In der Anlage V (2010) habe ich durch eine vermietete Eigentumswohnung ein minus von 849.- Euro in Zeile 22 Anlage V eingetragen. Nun bei dem Steuerbescheid wurde nur minus 307.-Euro angerechnet unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ohne Angabe der Gründe. Dies ist eine Differenz von 542.- Euro.
Da ich für alle angegebenen Ausgaben wie z.B. Schuldzinsen, Abschreibung usw. Bescheinigungen vorgelegt habe, kann ich mir nicht vorstellen, warum nur 307.- euro genehmigt wurde.
Am Montag möchte ich beim Finanzamt anrufen und die Sache klären, zuvor möchte ich es aber ins Forum stellen, ob ich event. etwas übersehe.
Also kann man davon ausgehen, dass mein angegebener Betrag von minus 849.-Euro auch auf dem Steuerbescheid erscheinen müsste?
Wer kann mir helfen?
Da ich für alle angegebenen Ausgaben wie z.B. Schuldzinsen, Abschreibung usw. Bescheinigungen vorgelegt habe, kann ich mir nicht vorstellen, warum nur 307.- euro genehmigt wurde.
Am Montag möchte ich beim Finanzamt anrufen und die Sache klären, zuvor möchte ich es aber ins Forum stellen, ob ich event. etwas übersehe.
Also kann man davon ausgehen, dass mein angegebener Betrag von minus 849.-Euro auch auf dem Steuerbescheid erscheinen müsste?
Wer kann mir helfen?
Kommentar