Hallo,
ich hätte eine Frage zur Entfernungspauschale. Genaugesagt bin ich mir nicht sicher, welche Kilometerangabe ich eintragen soll / darf / muss.
Zur Situation: Ich habe zwei Möglichkeiten, mit dem Auto zur Arbeit zu kommen.
a) Landstraße über die Dörfer und anschließend mitten durch die Kölner Innenstadt = ca. 30km
b) Autobahn südlich um Köln herum bis fast zur Arbeitsstelle = ca. 45km
Option a) kostet pro Strecke 20-30 Minuten mehr, daher fahre ich mit dem Auto immer die kilometermäßig weitere Option b).
# Meine erste Frage: Darf ich auf Anlage N bei den Werbungskosten für die Fahrten mit dem Auto also die längere Strecke eintragen?
Seit einiger Zeit fahre ich jedoch meistens mit der Bahn zur Arbeit. Daher meine zweite Frage:
# Welche Kilometerangabe trage ich dort auf Anlage N bei den Werbungskosten ein? Die Strecke, die ich mit dem Auto fahren WÜRDE (45km), die kürzeste Strecke (30km) oder die Entfernung, die die Bahn zurücklegt?
Danke für jede hilfreiche Antwort!
viborny
ich hätte eine Frage zur Entfernungspauschale. Genaugesagt bin ich mir nicht sicher, welche Kilometerangabe ich eintragen soll / darf / muss.
Zur Situation: Ich habe zwei Möglichkeiten, mit dem Auto zur Arbeit zu kommen.
a) Landstraße über die Dörfer und anschließend mitten durch die Kölner Innenstadt = ca. 30km
b) Autobahn südlich um Köln herum bis fast zur Arbeitsstelle = ca. 45km
Option a) kostet pro Strecke 20-30 Minuten mehr, daher fahre ich mit dem Auto immer die kilometermäßig weitere Option b).
# Meine erste Frage: Darf ich auf Anlage N bei den Werbungskosten für die Fahrten mit dem Auto also die längere Strecke eintragen?
Seit einiger Zeit fahre ich jedoch meistens mit der Bahn zur Arbeit. Daher meine zweite Frage:
# Welche Kilometerangabe trage ich dort auf Anlage N bei den Werbungskosten ein? Die Strecke, die ich mit dem Auto fahren WÜRDE (45km), die kürzeste Strecke (30km) oder die Entfernung, die die Bahn zurücklegt?
Danke für jede hilfreiche Antwort!
viborny
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