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Frage zur Entfernungspauschale

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    Frage zur Entfernungspauschale

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Entfernungspauschale. Genaugesagt bin ich mir nicht sicher, welche Kilometerangabe ich eintragen soll / darf / muss.

    Zur Situation: Ich habe zwei Möglichkeiten, mit dem Auto zur Arbeit zu kommen.
    a) Landstraße über die Dörfer und anschließend mitten durch die Kölner Innenstadt = ca. 30km
    b) Autobahn südlich um Köln herum bis fast zur Arbeitsstelle = ca. 45km
    Option a) kostet pro Strecke 20-30 Minuten mehr, daher fahre ich mit dem Auto immer die kilometermäßig weitere Option b).

    # Meine erste Frage: Darf ich auf Anlage N bei den Werbungskosten für die Fahrten mit dem Auto also die längere Strecke eintragen?


    Seit einiger Zeit fahre ich jedoch meistens mit der Bahn zur Arbeit. Daher meine zweite Frage:
    # Welche Kilometerangabe trage ich dort auf Anlage N bei den Werbungskosten ein? Die Strecke, die ich mit dem Auto fahren WÜRDE (45km), die kürzeste Strecke (30km) oder die Entfernung, die die Bahn zurücklegt?


    Danke für jede hilfreiche Antwort!
    viborny

    #2
    AW: Frage zur Entfernungspauschale

    Zitat von viborny Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Entfernungspauschale. Genaugesagt bin ich mir nicht sicher, welche Kilometerangabe ich eintragen soll / darf / muss.

    Die Strecke, die ich mit dem Auto fahren WÜRDE (45km), die kürzeste Strecke (30km) oder die Entfernung, die die Bahn zurücklegt?

    Danke für jede hilfreiche Antwort!
    viborny
    ElsterFormular, Menü Hilfe, Anleitung zur Steuererklärung, Stichwort Entfernungspauschale. Ist alles genau beschrieben.
    Oder geöffnete Erklkärung und F1, dann Stichwort wie vor.
    Oder Eingabehilfe unterhalb Anlage N nach Einstellen der Einfügemarke in auszufüllende Zeile.

    MfG
    bavaro

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      #3
      AW: Frage zur Entfernungspauschale

      Danke für die Antwort!
      Auf die Hilfe hätte ich selber kommen müssen, Entschuldigung dafür. Das wird meine erste Steuererklärung, ich bin daher wohl leider noch etwas orientierungslos.

      Elster sagt:
      "Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist – unabhängig von der Art des tatsächlich genutzten Verkehrsmittels – grds. die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung eingetragen werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wurde."

      D.h. für die Strecke mit dem Auto gebe ich die benutzte (da deutlich verkehrsgünstigere) längere Strecke an, und für die Fahrt mit der Bahn die kürzeste Strecke.

      Die Frage ist damit benatwortet


      Gruß,
      viborny

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Entfernungspauschale

        Zitat von viborny Beitrag anzeigen
        Danke für die Antwort!
        Auf die Hilfe hätte ich selber kommen müssen, Entschuldigung dafür. Das wird meine erste Steuererklärung, ich bin daher wohl leider noch etwas orientierungslos.

        Die Frage ist damit beantwortet

        Gruß,
        viborny
        Hallo viborny,

        gibt nichts zu entschuldigen. Manchmal geht es schneller im Forum zu fragen als erst die Hilfe zu bemühen. Die ist nicht immer verständlich. Wenn man im Forum die Suchzeile - oben rechts - benutzt und ein Suchwwort eingibt wie z. B. Entfernungspauschale, dann bekommt man schon einmal gestellte Fragen und die Antworten (Threads) geliefert. Ist eine weitere Hilfefunktion.

        Viel Erfolg bei der ersten Steuererklärung.

        MfG
        bavaro

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          #5
          AW: Frage zur Entfernungspauschale

          Sie sollten auf einem gesonderten Blatt den genauen Sachverhalt -wie hier- erklären, damit der Bearbeiter weiß, warum sie die die größere Entfernung eintragen. Ansonsten wird wohl bei beiden Strecken, (seitens des FA) die kürzere angesetzt.

          @bavaro:
          Die Hilfe im Elster-Formular selbst bzw. die Anleitung zur ESt, sollte trotzdem immer die erste Anlaufstelle für Fragen sein. Wenn einem dann noch etwas unklar ist, kann man immernoch fragen.

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Entfernungspauschale

            Zitat von Basti89 Beitrag anzeigen
            Sie sollten auf einem gesonderten Blatt den genauen Sachverhalt -wie hier- erklären, damit der Bearbeiter weiß, warum sie die die größere Entfernung eintragen. Ansonsten wird wohl bei beiden Strecken, (seitens des FA) die kürzere angesetzt.
            Ein guter Vorschlag, vielen Dank dafür!

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