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Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

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    Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    ich mache gerade meine (verspätete) Erklärung für 2010 und gucke mir dabei die Anlage KIND auch im Hinblick auf das Folgejahr an. Dabei stellt sich mir folgende Frage:

    Wir haben drei Kinder im Alter von vier Jahren, zwei Jahren und 10 Monaten. Die Vierjährige ist behindert (80 %), lernte mit drei Jahren laufen, kann nicht sprechen und hat einen Integrationsplatz im Kindergarten. Hierfür entstehen uns nur Verpflegungskosten, die natürlich nicht ansetzbar sind. Den Zweijährigen bringen wir seit diesem Jahr drei Vormittage die Woche zur Tagesmutter - und jetzt kommt der Haken: damit er mit normal entwickelten Kindern seines Alters in Kontakt kommt. Ich bin nicht berufstätig sondern wegen dem Baby in Elternzeit. Wenn ich richtig sehe, gibt es keine Stelle, wo ich diese Betreuungskosten absetzen kann. So gesehen geht es bei der staatlichen Förderung (die ja auch über die Steuer erfolgt) immer und überall nur darum, Frauen wieder in den Beruf zu bringen. Richtig?

    Viele Grüße
    Petra

    #2
    Der gutverdienende Mann bringt das Geld nach Hause, seine völlig überlastete Ehefrau geht jeden Morgen zum Sportcenter, ins Cafe und zur Wellness und überlässt in der Zeit das Kind einer Betreuung. Warum soll das der Steuerzahler tragen?

    Entsprechend gibt es einen Katalog was möglich sein soll:
    Wenn die Eltern zusammenleben, müssen beide entweder arbeiten, in Ausbildung, behindert oder (dauer)krank sein. Dann hat man keine Zeit, um sich durchgehend um die Erziehung des Kindes zu kümmern. Entsprechend sind die Kosten dann auch bis zu 4.000 € (6.000 €, davon 2/3) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

    Die Kinder SOLLEN in die Kindergärten, um entsprechend vorbereitet zu sein wenn die Schule beginnt. Stichworte Sozialkompetenz und Sprachkompetenz. Also fördert man auch dies vom 3. bis Ablauf des 5. Lebensjahrs über die Sonderausgaben.

    Ein 2jähriges Kind fällt durch dieses Netz. Es ist gewiss gut, sinnvoll und vielleicht sogar notwendig - es gibt aber schlicht und einfach keine mir bekannte Regelung die einen steuerlichen Abzug zulässt.

    *Nachtrag
    Die oben genannte Ehefrau hat vermutlich aber sowieso ein Gewerbe als Kosmetikerin angemeldet und zieht das ganze dann als Betriebsausgabe ab. ;-)
    Zuletzt geändert von Aron; 31.08.2011, 14:04.

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      #3
      AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

      Ich weiß nicht, ob es überlesen wurde, aber: meine Tochter ist behindert. Wenn sie zuhause ist, heißt das, dass ich sie nicht aus den Augen lassen kann. Also muss ich alle Arbeiten morgens erledigen oder wenn Mittagsschlaf ist (wahlweise Nachtschlaf). Sportcenter, Café, Wellness: Was ist das??? Ich komme hier nicht raus. Und deshalb der Junge auch nicht. Und damit der hier keine Macke kriegt, haben wir ihn zur Tagesmutter gegeben, weil ich es eben nicht schaffe, in irgendwelche Delphigruppen und Mütterklönvormittage zu gehen.
      Aber was soll ich mich rechtfertigen. Es bleibt festzuhalten, dass Kindererziehung kein Spaß ist, man alle Hände voll zu tun hat und man nur angesehen ist, wenn man dann noch nebenbei arbeiten geht. Und so wird das scheinbar auch steuerlich behandelt.
      Ich versuche dem Jungen eine normale Kindheit zu bescheren. Das gelingt mithilfe der Tagesmutter, weil er dort normal entwickelte Kinder trifft und in Ruhe spielen kann. Und wenn das unser Privatvergnügen ist, dann soll es so sein. Ich finde nur, dass die sozialen Auswirkungen von Behinderungen manchmal unzureichend abgefedert werden. Wir können uns die Tagesmutter leisten, andere nicht. Die Geschwisterkinder haben dann Pech gehabt.

      In diesem Sinne danke für die Auskunft.

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        #4
        Von dieser Konstellation bin ich bei meiner Antwort ausgegangen:
        Vater - Arbeitet
        Mutter - Kümmert sich um die Kinder
        1. Kind, 4 Jahre, behindert
        2. Kind, 2 Jahre > Kinderbetreuungskosten angefallen
        3. Kind, 10 Monate

        Das Steuerrecht kann nicht jede Lebenssituation so abdecken, dass alle der Meinung sind, es wäre gerecht.

        Nachtrag:
        3 x Kindergeld oder darüber hinaus bei entsprechendem Einkommen Kinderfreibeträge für die Einkommensteuer.
        3 x Kinderfreibetrag für Solidaritätszuschlag und für Kirchensteuer (soweit zutreffend).
        1 x Behindertenpauschbetrag von 1.060 € für das 1. Kind.
        Eventuell Erziehungsgeld für das 3. Kind - was aber unter Progressionsvorbehalt besteuert wird.

        Es ist keineswegs so, dass der Gesetzgeber GAR NICHTS für die Eltern tut.
        Zuletzt geändert von Aron; 01.09.2011, 08:34.

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          #5
          AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

          Ich habe nicht gesagt, der Gesetzgeber tut gar nichts. Ich habe nur festgestellt, der Fokus liegt darauf, Mütter in Arbeit zu bringen. Pech für uns. Ich habe immer gerne und mit Engagement gearbeitet, jetzt kann ich das "nur" zuhause tun.
          Und der Gesundheitszustand/Entwicklungsstand unserer Tochter ist sogar so bedauerlich, dass wir Pflegegeld bekommen, obwohl ich mich geschämt habe, das zu beantragen genauso wie den Behindertenausweis. Das sind eben auch menschliche Tragödien, die dahinter stehen; das sollten Sie nicht vergessen, wenn Sie über Wellness und Klönschnack spötteln.
          Und wenn´s um Integration geht, hinkt der Gesetzgeber (oder die ausführende Verwaltung), der ja alles tut, um behindertes Leben auf die Welt zu holen, leider doch hinterher. Integration in Schulen, obwohl von den UN gefordert: Fehlanzeige. Integration in Kindergärten: in unserer Stadt gibt es zahlreiche Integrationsplätze, alle bei kirchlichen Trägern bzw. Kindergärten der Sozialverbände. Nicht EINER in einem städtischen Kindergarten. Schade.

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            #6
            Das von mir genannte Beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass gesetzliche Einschränkungen Sinnvoll sind. Andernfalls wird man Personenkreise fördern, die es finanziell absolut gar nicht nötig haben. Lösen Sie sich also bitte vom Gedanken, dass Ihnen da jemand was unterstellt, was absolut gar nicht zutrifft.

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              #7
              AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

              Zitat von leluko Beitrag anzeigen
              Und wenn´s um Integration geht, hinkt der Gesetzgeber (oder die ausführende Verwaltung), der ja alles tut, um behindertes Leben auf die Welt zu holen, leider doch hinterher. Integration in Schulen, obwohl von den UN gefordert: Fehlanzeige. Integration in Kindergärten: in unserer Stadt gibt es zahlreiche Integrationsplätze, alle bei kirchlichen Trägern bzw. Kindergärten der Sozialverbände. Nicht EINER in einem städtischen Kindergarten. Schade.
              Nur mal so am Rande:
              Die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. werden fast ganz - zwischen 85 und 100 Prozent - aus öffentlichen Steuermitteln finanziert oder von Elternbeiträgen, Krankenkassen etc. gedeckt.

              Selbst die ganzen Bischöfe etc. werden vom Staat, und damit vom Steuerzahler bezahlt!

              Finanziert wird das nicht etwa durch die Kirchensteuer, wie man vermuten könnte, sondern direkt von unseren Steuern.

              Zur Kirchensteuer:
              Zwei Drittel der Kirchensteuer geht für die Verwaltung der Kirche, Personal und den Pfarrrern drauf. Der Rest für Kirchensanierungen und Neubauten.

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                #8
                AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

                Könnten wir die gesellschaftspolitischen Diskussionen an dieser Stelle beenden?

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                  #9
                  AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

                  Hallo,
                  ich bin auch auf der Suche danach wo ich Kinderbetreuungskosten für meinen letztes Jahr noch 2 jährigen Sohn angeben kann. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen. Bei mir ist auch die Konstellation Mann geht arbeiten ich bleibe zuhause beim 2. Kind.


                  http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-betreuungskosten.htm

                  Kinder fallen nicht in die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre: Alleinerziehende bzw. Familien mit einem Erwerbstätigen (Alleinverdiener) können die Betreuungskosten, die im Haushalt anfallen, über die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen (= haushaltsnahe Kinderbetreuung) geltend machen. Doppelverdiener-Ehen können dagegen bei Inanspruchnahme der Absetzung von Kinderbetreuungskosten nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a EStG für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt begehren.

                  Dort würde ich jetzt die kosten eintragen und abwarten was passiert.

                  LG

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                    #10
                    AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

                    Hallo Kutz,

                    >>>Dort würde ich jetzt die kosten eintragen und abwarten was passiert.

                    Von welchen Kosten sprichst du denn? Offenbar hat die Fragestellerin doch gar keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung beauftragt. Ist das bei dir anders?

                    Bitte nicht alles in einen Topf werfen, Kinderbetreuungskosten sind nicht immer auch haushaltsnahe Dienstleistungen - eigentlich ist das sogar recht selten der Fall (wer läßt seine Kinder schon zuhause betreuen, das ist doch meist viel zu teuer).

                    Und die Steuererklärung ist kein Testballon, wo man einfach mal etwas probiert. Im Extremfall wäre eine - wissentlich - falsche Eintragung sogar (versuchte) Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

                      Bei mir sihet das so aus ich hänge auch gerade vor der Erklärung 2010 unser Sohn war in einer Kinderbetreuung für unter 3 Jährige untergebracht. Meine Frau ist nicht berufstätig (Elternzeit) Ich bin berufstätig und alleinverdiener. Unser Sohn fing mit der betreung ab dem 1.9.10 für je 60 € im Monat an. Macht in Summer für das Jahr 240 €.
                      Wo könnte ich das denn sonst noch angeben ?

                      Grüße Kutz

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                        #12
                        AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

                        Hallo Kutz,

                        >>>Wo könnte ich das denn sonst noch angeben ?

                        Leider überhaupt nicht. Der Gesetzgeber gewährt die Absetzung der Kinderbetreuungskosten nur bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren und unabhängig davon bei Familien ohne familiäre Betreuungsmöglichkeit (sprich: wenn beide Elternteile arbeiten und auch sonst niemand passendes im Haushalt(!) lebt - etwa die Oma).

                        Ich persönlich finde diese Regelung auch nicht so gut, aber es ist nun mal so. Imho sollte der Kindergarten sogar grundsätzlich kostenlos sein, da gerade diese Zeit sehr wichtig für die Entwicklung des Kindes ist (Sprache, soziales Verhalten etc.). Ein einmal 'zurückgebliebenes'* Kind wird vermutlich das ganze Schulleben Probleme haben.
                        *Bitte nicht falsch verstehen, ich meine damit etwa Sprachdefiziete, womit dann das Kind dem Unterricht in der ersten/zweiten Klasse gar nicht richtig folgen kann.
                        [Sorry, war jetzt wieder Gesellschaftpolitisch]

                        Das mit den haushaltsnahen Dienstleistungen betrifft nur die Betreuung im eigenen Haushalt, dazu muss also die Tagesmutter zum Kind kommen und nicht umgekehrt. Wie gesagt, imho recht selten (aber kommt natürlich vor).

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

                          Hallo Stefan,
                          mit anderen Worten sind die Ausgaben für die Katz ? Für diese Jahr sind das mal locker 720 €. Seit August ist er jetzt im Kindergarten das kann man dann wieder absetzen oO Ich verstehe unseren Staat nicht wollen Familien entlasten und es hapert an jedem Ende.

                          Grüße Marc

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                            #14
                            AW: Anlage KIND, Kinderbetreuungskosten

                            Hallo Kutz,

                            >>>mit anderen Worten sind die Ausgaben für die Katz ?

                            Na ja, dein Kind war doch wohl in der Kita, also gab es doch einen Nutzen. Zudem beteiligt sich das Finanzamt - wenn überhaupt - auch nur zum Teil an den Kosten (grundsätzlich erst einmal nur 2/3, und das dann multipliziert mit dem Steuersatz), man hat also immer eine finanzielle Belastung.


                            >>>Seit August ist er jetzt im Kindergarten das kann man dann wieder absetzen

                            Jein, ob Kita oder Kindergarten ist egal, es kommt auf das Alter an (3-6 Jahre); meist passt das jedoch recht genau in die Kindergartenzeit.


                            >>>Ich verstehe unseren Staat nicht wollen Familien entlasten und es hapert an jedem Ende.

                            Ich habe ja schon meine Meinung zu den Kosten von Kindergärten gesagt, und ähnlich könnte man auch für Kitas argumentieren (gerade die Sprache entwickelt sich doch sogar deutlich vor dem 3. Lebensjahr).
                            Das Finanzamt ist aber nicht die Wohlfahrt, absetzen kann man hier halt nur NOTWENDIGE Kosten. Und das ist bei der Kinderbetreuung eben nur dann der Fall, wenn das Kind zwischen 3 und 6 Jahre alt ist (dann für das Kind notwendig), oder aber wenn beide Elternteile arbeiten (dann für die Eltern notwendig).
                            Ein zweijähriges Kind kann eine NICHT berufstätige Mutter halt auch alleine betreuen.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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