Hallo,
ich mache gerade meine (verspätete) Erklärung für 2010 und gucke mir dabei die Anlage KIND auch im Hinblick auf das Folgejahr an. Dabei stellt sich mir folgende Frage:
Wir haben drei Kinder im Alter von vier Jahren, zwei Jahren und 10 Monaten. Die Vierjährige ist behindert (80 %), lernte mit drei Jahren laufen, kann nicht sprechen und hat einen Integrationsplatz im Kindergarten. Hierfür entstehen uns nur Verpflegungskosten, die natürlich nicht ansetzbar sind. Den Zweijährigen bringen wir seit diesem Jahr drei Vormittage die Woche zur Tagesmutter - und jetzt kommt der Haken: damit er mit normal entwickelten Kindern seines Alters in Kontakt kommt. Ich bin nicht berufstätig sondern wegen dem Baby in Elternzeit. Wenn ich richtig sehe, gibt es keine Stelle, wo ich diese Betreuungskosten absetzen kann. So gesehen geht es bei der staatlichen Förderung (die ja auch über die Steuer erfolgt) immer und überall nur darum, Frauen wieder in den Beruf zu bringen. Richtig?
Viele Grüße
Petra
ich mache gerade meine (verspätete) Erklärung für 2010 und gucke mir dabei die Anlage KIND auch im Hinblick auf das Folgejahr an. Dabei stellt sich mir folgende Frage:
Wir haben drei Kinder im Alter von vier Jahren, zwei Jahren und 10 Monaten. Die Vierjährige ist behindert (80 %), lernte mit drei Jahren laufen, kann nicht sprechen und hat einen Integrationsplatz im Kindergarten. Hierfür entstehen uns nur Verpflegungskosten, die natürlich nicht ansetzbar sind. Den Zweijährigen bringen wir seit diesem Jahr drei Vormittage die Woche zur Tagesmutter - und jetzt kommt der Haken: damit er mit normal entwickelten Kindern seines Alters in Kontakt kommt. Ich bin nicht berufstätig sondern wegen dem Baby in Elternzeit. Wenn ich richtig sehe, gibt es keine Stelle, wo ich diese Betreuungskosten absetzen kann. So gesehen geht es bei der staatlichen Förderung (die ja auch über die Steuer erfolgt) immer und überall nur darum, Frauen wieder in den Beruf zu bringen. Richtig?
Viele Grüße
Petra
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