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  • stiller
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat von panograf Beitrag anzeigen
    Danke Stiller

    Dein Posting ist eine Frechheit.
    Wenn ich alle diese Kenntnisse hätte die Du von mir erwartest, würde ich hier keine Fragen stellen,
    sondern kompetentere Antworten geben als Du dazu in der Lage zu sein scheinst.

    Danke an alle die sich wirklich Mühe gegen haben und das Forum nicht nur dazu benutzen sich auszuleben.
    Tschüß
    Danke, ich heisse stiller - nicht
    Stiller!
    Und Entschuldigung, dass ich in allen vorherigen Threads helfen wollte!

    Aber, bevor Sie Hilfsbereiten vor den Kopf stossen wollen/sollten, lesen Sie bitte alle Ihre Eintragungen seit der Eröffnung des thread!

    Meinetwegen glauben Sie Ihrem Bearbeiter!
    UND fragen nicht das FORUM!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Hallo panograf,

    >>>Ich könnte ja mal diese Ratschläge und Bemerkungen über inkompetente FA-Sachbearbeiter weitergeben.

    Ich denke, dass ist an mich gemünzt.
    Aber so pauschal habe ich das nie behauptet, meine Erfahrung sagt mir nur, dass die Sachbearbeiter genug mit den ganzen Steuergesetzen bzw. deren Änderungen und Anwendungsvorschriften zu tun haben.
    Da kennt sich dann nicht jeder auch noch mit Elster aus, insbesondere weil ein Sachbearbeiter damit eigentlich gar nichts zu tun hat (da gibt es eine eigene Software).

    MfG Stefan

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  • panograf
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    @panograf
    ...
    Danke Stiller

    Dein Posting ist eine Frechheit.
    Wenn ich alle diese Kenntnisse hätte die Du von mir erwartest, würde ich hier keine Fragen stellen,
    sondern kompetentere Antworten geben als Du dazu in der Lage zu sein scheinst.

    Danke an alle die sich wirklich Mühe gegen haben und das Forum nicht nur dazu benutzen sich auszuleben.

    Ich könnte ja mal diese Ratschläge und Bemerkungen über inkompetente FA-Sachbearbeiter weitergeben.
    Wie stellt man sich hier denn vor, was man mit solchen Ratschlägen anfangen kann?
    Der Ansprechpartner vom FA hat gesagt was wir machen sollen und das wir anschließend die Papiere persönlich an ihn weitergeben sollen. Er wird dann das Erstformular verbessern/ergänzen, so die Informationen.
    Soll ich dem jetzt sagen, ich möchte seinen Chef sprechen weil ich ihn für eine Flasche halten soll?
    Ich kann mich ja dabei auf kompetente Ratgeber in diesem Forum berufen.

    Dass dieses Forum hier nicht richtig gepflegt wird wundert mich nun nicht mehr.
    Tschüß

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  • stiller
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    @panograf
    ich zusammenfassend:
    eMail korrekt - Bescheiddaten.
    Rumspielen an der ursprünglich übermittelten Datei (Kopie) bringt für den User was, aber nix, was er nachträglich ändern könnte.
    Bescheid ist Bescheid!
    Da muss nun die Rechtsbehelfsbelehrung gelesen werden, ob man will oder nicht, in den Erläuterungen sollte eine etwaige Abweichng erläutert sein.

    Wie Vorredner sagten:
    Die Mail aus dem Eingangspost weist auf eine, vor "JAHREN", übermittelte STEUERERKLÄRUNG hin, die von Dir übersendet und veranlagt wurde.

    Wenn Dein Bearbeiter meint, Du solltest nochmal mit geänderten Daten übermitteln, ist das totaler Quatsch, ich nehme aber an, dass Du ihm auch nur Kauderwelsch wie hier im Forum erzählt hast.

    Denn offensichtlich hast Du ein Problem zwischen Übermittlung, Steuerberechnung, Plausibilitätsprüfung, Steuerdatenrückübermittlung zu unterscheiden.

    Wie gesagt: Im Eingangspost ging es um die Mail der Steuerdaten!
    Und die bekommt man nur, wenn man bereits VERANLAGT wurde.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Hallo,

    >>>Dazu noch eine Ergänzung die ich leider erst jetzt dazuschreiben kann, weil ich das Telefonat nicht selber geführt habe:
    Das berichtige Formular soll als Paperware zu ihm gesendet werden.

    Irgendwie fühle ich mich jetzt an "Stille Post" erinnert.
    Schon der Ratschlag mit der Kopie erschien mir etwas seltsam, nun vermute ich, dass von der Frage bzw. von der Antwort schon einiges auf der Strecke geblieben ist.
    Denn eigentlich sollte es bei einer Erklärung, welche die Plausibilitätsprüfung bestanden hat, auch möglich sein, einen Bescheid zu erstellen (ggf. halt zu ungunsten des Steuerpflichtigen geändert). Wozu braucht es da noch Nachfragen oder ein neuerstelltes Formular?

    Und wie ich schon andeutete, was ein Sachbearbeiter im Zusammenhang mit Elster sagt, muss nicht unbedingt richtig sein. Imho ist diese Forum kompetenter.

    Hast du denn nun einen Bescheid oder nicht?
    Wenn du aber das pdf mit dem Datenvergleich abrufen konntest, kommt der Bescheid ziemlich sicher noch diese Woche per Post (ich würde sogar drauf wetten;-).

    MfG Stefan

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat von panograf Beitrag anzeigen
    Das berichtige Formular soll als Paperware zu ihm gesendet werden.
    Womit wieder das Problem auftritt, dass man mit dem Elster-Formular keine einzelnen Formulare ausdrucken kann - weder in der "Original-Optik" wie bei der Papiererklärung noch als komprimierte Erklärung. Da muss dann wieder die ganze Erklärung ausgedruckt werden. Möchte man nun nicht auch noch groß in rot an der Seite stehen haben "Dieser Ausdruck ist nicht für das Finanzamt bestimmt", muss man die Erklärung vorher sogar wieder übermitteln - womit wir wieder am Anfang wären.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Hallo,

    >>>Ich hatte das die ganze Zeit so verstanden, dass nach dem Abruf der von der Finanzverwaltung zurück übermittelten Daten beim Vergleich mit den gesendeten Daten irgendwelche Fehlermeldungen aufgetreten sind.

    Dito.

    Imho ist die Eingangsfrage auch nicht anders zu verstehen. Diese Email bekommt man nämlich erst nachdem der Bescheid fertig ist (und praktisch in die Poststelle überführt wurde). Und dann wäre es unklug, noch eine zweite Erklärung hinterher zu senden. Wenn schon, dann muss das erneute senden recht zeitnah erfolgen (vielleicht ein paar Tage später).

    MfG Stefan

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  • panograf
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
    Oh, 'tschuldigung. Ich hatte das die ganze Zeit so verstanden, dass nach dem Abruf der von der Finanzverwaltung zurück übermittelten Daten beim Vergleich mit den gesendeten Daten irgendwelche Fehlermeldungen aufgetreten sind.
    ich gehe mal davon aus, das Du nicht der einzige bist, der das anders verstanden hat als ich es eigentlich im Eingangsposting beschrieben hatte.

    Deshalb werde ich auch mal so weiterarbeiten, wie es der Sachbearbeiter beim FA vorgeschlagen hat.
    Dazu noch eine Ergänzung die ich leider erst jetzt dazuschreiben kann, weil ich das Telefonat nicht selber geführt habe:
    Das berichtige Formular soll als Paperware zu ihm gesendet werden.
    Somit dürften auch die Bedenken wegen Doppelbearbeitung haltlos geworden sein?

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Oh, 'tschuldigung. Ich hatte das die ganze Zeit so verstanden, dass nach dem Abruf der von der Finanzverwaltung zurück übermittelten Daten beim Vergleich mit den gesendeten Daten irgendwelche Fehlermeldungen aufgetreten sind.

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  • panograf
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
    Ja, nur leider kann man diese neue Datei anschließend nicht mehr mit den vom Finanzamt zurück übermittelten Daten vergleichen. Damit hat man dann zwar den Fehler behoben, allerdings geht der Grund für die Fehlerbehebung (der Vergleich der Daten) dadurch verloren.

    Diese Möglichkeit der Änderung einer bereits verschickten Erklärung wird hingegen oft genutzt, wenn nach Absenden der Erklärung noch ein Fehler aufgefallen ist bzw. eine Anlage vergessen wurde, und die Erklärung erneut übermittelt werden soll.
    um letzteren Fall ging es in meiner Eingangsfrage
    die aber irgendwie nicht angekommen war.
    Vielleicht habe ich die in Unkenntnis der richtigen Fachbegriffe falsch formuliert?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Hallo panograf,

    >>>Wenn dieser Fall noch nie bei Dir eingetreten ist,
    kannst Du ihn ja auch garnicht kennen.

    Ja, natürlich, deshalb hatte ich ja auch "nach meiner Kenntnis" geschrieben. Du kannst aber davon ausgehen, dass das was hier die Stammposter schreiben schon ziemlich fundiert ist (und meist richtiger als eine Auskunft von irgendeinem Mitarbeiter im Finanzamt - ausgenommen mal die Elsterbeauftragten). Ich - und vermutlich auch die anderen Antwortgeber hier- habe schon zig Erklärungen mit Elster erstellt.
    Ich bleibe dabei, dass über Elster keine Nachfragen/Korrekturen möglich sind.


    >>>Man kann sehr wohl ein neues Formular auf der Basis des schon abgegebenen erstellen.
    Also eine Kopie davon machen und diese editieren um die angemeckerten Fehler zu bereinigen.

    Sorry, aber das ist - mit deiner Fragestellung - definitiv falsch.
    Wenn du eine Kopie erstellst, berichtigst und dann erneut abschickst, ist das eine völlig neue Erklärung (genau so, als ob du die schriftlichen Formulare zwei mal einreichen würdest). Ob und was für Probleme das dann bringt, wurde hier im Forum auch schon einmal in einem Thread diskutiert (habe ich jetzt aber keine Lust zu suchen;-).
    Jedenfalls würde ich - insbesondere bei bereits bestehendem Bescheid - immer den Weg über den Einspruch gehen.

    MfG Stefan

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Ja, nur leider kann man diese neue Datei anschließend nicht mehr mit den vom Finanzamt zurück übermittelten Daten vergleichen. Damit hat man dann zwar den Fehler behoben, allerdings geht der Grund für die Fehlerbehebung (der Vergleich der Daten) dadurch verloren.

    Diese Möglichkeit der Änderung einer bereits verschickten Erklärung wird hingegen oft genutzt, wenn nach Absenden der Erklärung noch ein Fehler aufgefallen ist bzw. eine Anlage vergessen wurde, und die Erklärung erneut übermittelt werden soll.

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  • panograf
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Schlussbericht nach einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter beim zuständigen FA:

    Man kann sehr wohl ein neues Formular auf der Basis des schon abgegebenen erstellen.
    Also eine Kopie davon machen und diese editieren um die angemeckerten Fehler zu bereinigen.

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  • panograf
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo panograf,
    um deinen Bescheid abzuholen, muss ja die gesendete Erklärung geöffnet sein, hast du eventuell auf die Steuerberechnung geklickt, da kommt ja vor der eigentlichen Bescheiddarstellung eventuell eine Seite mit Elsterhinweisen zur Prüfung.....
    Tschüß
    Nein, da bin ich mir sicher. Von den 3 Optionen war das die die ich als letzte angeklickt habe.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Hallo panograf,
    um deinen Bescheid abzuholen, muss ja die gesendete Erklärung geöffnet sein, hast du eventuell auf die Steuerberechnung geklickt, da kommt ja vor der eigentlichen Bescheiddarstellung eventuell eine Seite mit Elsterhinweisen zur Prüfung.

    Beim eigentlichen Bescheidabholen und der Anzeige der Vergleichsdaten habe ich auch noch nie Fehler oder Dokumentationshinweise gehabt.

    Aber jetzt hast du ja deinen rechtsverbindlichen Papierbescheid und kannst mit ELSTER vergleichen.

    Tschüß

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