Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuerbescheid

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat: "Und erst hier wird es interessant!
    Es gibt Bescheiddaten zur Abholung, und während der Abholung eine Meldung?
    Wie lautet sie genau?"

    Hmm,. das kann ich jetzt auch nicht mehr genau sagen, die Situation ist ja vorbei.
    Ich kann aber, wenn das Formular auf dem Bildschirm zu sehen ist,
    im Menü [Steuerbescheiddateien darstellen] anklicken.
    Das war auch eine der Möglichkeiten zum Anklicken die in dem erwähnten Meldungsfenster auftauchten.
    Erst nach dem Anklicken der Möglichkeit, die ich jetzt aus dem Menü auswähle,
    kommt folgendes...... hä?

    Toll, jetzt kommt nicht die Auflistung angeblicher Fehler in der Steuererklärung auf den Schirm,
    die ich jetzt natürlich nicht mehr vorlesen kann,
    sondern ein PDF mit dem Titel "Bescheiddaten für 2010 Einkommensteuer"

    Sollte sich die ganze Verwirrung jetzt aufgelöst haben?
    War meine Steuererklärung noch in Arbeit?
    Hatte ich etwas halbfertiges angeklickt?

    Aus dem Gedächtnis sinngemäß die besagte Fehlermeldung(en):
    Fahrtkosten doppelt gerechnet oder so ähnlich.
    Fehlende Angaben zur Rentenversicherung obwohl an der Stelle .... ein Häkchen gesetzt ist.
    Alle diese meine Angaben so aus dem Bauch raus nur sinngemäß.
    besser weiß ich es jetzt nicht mehr.
    Beim vorangegangenen Anklicken des erwähnten Menüpunktes konnte man die Fehlermeldung ja nochmal aufrufen.
    Aber jetzt kam alles anders

    Verwirrung auf ganzer Linie
    aber trotzdem natürlich Danke für die Hilfe.

    Kommentar


      #17
      AW: Einkommensteuerbescheid

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      bin klein, nicht gross!
      Entschuldige . Hatte bei dem

      http://de.wikipedia.org/wiki/Stiller_(Max_Frisch)

      (den ich aber nicht wirklich kenne!)

      schon immer an Dich denken müssen.

      Bin jetzt auch ganz klein

      Schöne Grüße,
      elefant

      Kommentar


        #18
        AW: Einkommensteuerbescheid

        Hallo panograf,
        Zitat: Toll, jetzt kommt nicht die Auflistung angeblicher Fehler in der Steuererklärung auf den Schirm,
        die ich jetzt natürlich nicht mehr vorlesen kann,
        sondern ein PDF mit dem Titel "Bescheiddaten für 2010 Einkommensteuer"
        Sollte sich die ganze Verwirrung jetzt aufgelöst haben?
        War meine Steuererklärung noch in Arbeit? Zitat Ende

        Die Bescheiddaten sind bereits verarbeitet und dienen der Überprüfung des Erklärten ggü. des Veranlagten.
        Hier kannst Du sehen, wo das FA abgewichen ist - elektronisch.

        Wenn Du denn den schriftlichen Bescheid in Händen hältst, die Erläuterungen zum Bescheid gelesen hast, sollte Dir klar geworden sein, ob Du Einspruch einlegen willst, schriftlich oder direkt beim Bearbeiter.

        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #19
          AW: Einkommensteuerbescheid

          na ja, aber diese Fehlermeldungen + Kommentar
          waren so verfasst, dass man sich aufgefordert fühlte
          zuerst die angemeckerten Fehler zu bereinigen,
          damit das FA überhaupt an meiner Steuererklärung weiterarbeiten kann.
          Das war ja dann der Grund für meine Fragen hier im Forum.

          Kommentar


            #20
            AW: Einkommensteuerbescheid

            Hallo panograf,

            was du beschreibst, gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Mit Elster kann man ausschließlich einen Vergleich der erklärten Daten mit den letztendlich berücksichtigten Daten bekommen. Für diesen Vergleich muss der Bescheid schon fertig sein, es ist also erst einmal gar keine Änderung mehr möglich.
            Sind denn nun diese angeblichen Fehler (etwa die doppelten Fahrtkosten) in dem Vergleich herausgestrichen (es sollte dann entsprechende Differenzen geben)?

            Und wenn es wirklich Nachfragen zu irgendwelchen Unklarheiten geben sollte, dann kommen die ziemlich sicher schriftlich, nicht aber über ElsterFormular (habe ich zumindest noch nie gehört).

            Warte einfach mal die nächsten Tage ab, entweder kommt der Bescheid (mit Einspruchsmöglichkeit), oder aber doch einige Nachfragen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #21
              AW: Einkommensteuerbescheid

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo panograf,

              was du beschreibst, gibt es nach meiner Kenntnis nicht. ...

              MfG Stefan
              na ja, ich weiß aber, was ich gesehen habe.
              Hätte ich den weiteren Fortgang geahnt,
              hätte ich selbstverständlich für die Zweifler einen Screenshot gemacht.

              Wenn dieser Fall noch nie bei Dir eingetreten ist,
              kannst Du ihn ja auch garnicht kennen.

              Kommentar


                #22
                AW: Einkommensteuerbescheid

                Hallo panograf,
                um deinen Bescheid abzuholen, muss ja die gesendete Erklärung geöffnet sein, hast du eventuell auf die Steuerberechnung geklickt, da kommt ja vor der eigentlichen Bescheiddarstellung eventuell eine Seite mit Elsterhinweisen zur Prüfung.

                Beim eigentlichen Bescheidabholen und der Anzeige der Vergleichsdaten habe ich auch noch nie Fehler oder Dokumentationshinweise gehabt.

                Aber jetzt hast du ja deinen rechtsverbindlichen Papierbescheid und kannst mit ELSTER vergleichen.

                Tschüß

                Kommentar


                  #23
                  AW: Einkommensteuerbescheid

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo panograf,
                  um deinen Bescheid abzuholen, muss ja die gesendete Erklärung geöffnet sein, hast du eventuell auf die Steuerberechnung geklickt, da kommt ja vor der eigentlichen Bescheiddarstellung eventuell eine Seite mit Elsterhinweisen zur Prüfung.....
                  Tschüß
                  Nein, da bin ich mir sicher. Von den 3 Optionen war das die die ich als letzte angeklickt habe.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Einkommensteuerbescheid

                    Schlussbericht nach einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter beim zuständigen FA:

                    Man kann sehr wohl ein neues Formular auf der Basis des schon abgegebenen erstellen.
                    Also eine Kopie davon machen und diese editieren um die angemeckerten Fehler zu bereinigen.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Einkommensteuerbescheid

                      Ja, nur leider kann man diese neue Datei anschließend nicht mehr mit den vom Finanzamt zurück übermittelten Daten vergleichen. Damit hat man dann zwar den Fehler behoben, allerdings geht der Grund für die Fehlerbehebung (der Vergleich der Daten) dadurch verloren.

                      Diese Möglichkeit der Änderung einer bereits verschickten Erklärung wird hingegen oft genutzt, wenn nach Absenden der Erklärung noch ein Fehler aufgefallen ist bzw. eine Anlage vergessen wurde, und die Erklärung erneut übermittelt werden soll.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Einkommensteuerbescheid

                        Hallo panograf,

                        >>>Wenn dieser Fall noch nie bei Dir eingetreten ist,
                        kannst Du ihn ja auch garnicht kennen.

                        Ja, natürlich, deshalb hatte ich ja auch "nach meiner Kenntnis" geschrieben. Du kannst aber davon ausgehen, dass das was hier die Stammposter schreiben schon ziemlich fundiert ist (und meist richtiger als eine Auskunft von irgendeinem Mitarbeiter im Finanzamt - ausgenommen mal die Elsterbeauftragten). Ich - und vermutlich auch die anderen Antwortgeber hier- habe schon zig Erklärungen mit Elster erstellt.
                        Ich bleibe dabei, dass über Elster keine Nachfragen/Korrekturen möglich sind.


                        >>>Man kann sehr wohl ein neues Formular auf der Basis des schon abgegebenen erstellen.
                        Also eine Kopie davon machen und diese editieren um die angemeckerten Fehler zu bereinigen.

                        Sorry, aber das ist - mit deiner Fragestellung - definitiv falsch.
                        Wenn du eine Kopie erstellst, berichtigst und dann erneut abschickst, ist das eine völlig neue Erklärung (genau so, als ob du die schriftlichen Formulare zwei mal einreichen würdest). Ob und was für Probleme das dann bringt, wurde hier im Forum auch schon einmal in einem Thread diskutiert (habe ich jetzt aber keine Lust zu suchen;-).
                        Jedenfalls würde ich - insbesondere bei bereits bestehendem Bescheid - immer den Weg über den Einspruch gehen.

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Einkommensteuerbescheid

                          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                          Ja, nur leider kann man diese neue Datei anschließend nicht mehr mit den vom Finanzamt zurück übermittelten Daten vergleichen. Damit hat man dann zwar den Fehler behoben, allerdings geht der Grund für die Fehlerbehebung (der Vergleich der Daten) dadurch verloren.

                          Diese Möglichkeit der Änderung einer bereits verschickten Erklärung wird hingegen oft genutzt, wenn nach Absenden der Erklärung noch ein Fehler aufgefallen ist bzw. eine Anlage vergessen wurde, und die Erklärung erneut übermittelt werden soll.
                          um letzteren Fall ging es in meiner Eingangsfrage
                          die aber irgendwie nicht angekommen war.
                          Vielleicht habe ich die in Unkenntnis der richtigen Fachbegriffe falsch formuliert?

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Einkommensteuerbescheid

                            Oh, 'tschuldigung. Ich hatte das die ganze Zeit so verstanden, dass nach dem Abruf der von der Finanzverwaltung zurück übermittelten Daten beim Vergleich mit den gesendeten Daten irgendwelche Fehlermeldungen aufgetreten sind.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Einkommensteuerbescheid

                              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                              Oh, 'tschuldigung. Ich hatte das die ganze Zeit so verstanden, dass nach dem Abruf der von der Finanzverwaltung zurück übermittelten Daten beim Vergleich mit den gesendeten Daten irgendwelche Fehlermeldungen aufgetreten sind.
                              ich gehe mal davon aus, das Du nicht der einzige bist, der das anders verstanden hat als ich es eigentlich im Eingangsposting beschrieben hatte.

                              Deshalb werde ich auch mal so weiterarbeiten, wie es der Sachbearbeiter beim FA vorgeschlagen hat.
                              Dazu noch eine Ergänzung die ich leider erst jetzt dazuschreiben kann, weil ich das Telefonat nicht selber geführt habe:
                              Das berichtige Formular soll als Paperware zu ihm gesendet werden.
                              Somit dürften auch die Bedenken wegen Doppelbearbeitung haltlos geworden sein?

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Einkommensteuerbescheid

                                Hallo,

                                >>>Ich hatte das die ganze Zeit so verstanden, dass nach dem Abruf der von der Finanzverwaltung zurück übermittelten Daten beim Vergleich mit den gesendeten Daten irgendwelche Fehlermeldungen aufgetreten sind.

                                Dito.

                                Imho ist die Eingangsfrage auch nicht anders zu verstehen. Diese Email bekommt man nämlich erst nachdem der Bescheid fertig ist (und praktisch in die Poststelle überführt wurde). Und dann wäre es unklug, noch eine zweite Erklärung hinterher zu senden. Wenn schon, dann muss das erneute senden recht zeitnah erfolgen (vielleicht ein paar Tage später).

                                MfG Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X