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Einkommensteuerbescheid

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    #31
    AW: Einkommensteuerbescheid

    Zitat von panograf Beitrag anzeigen
    Das berichtige Formular soll als Paperware zu ihm gesendet werden.
    Womit wieder das Problem auftritt, dass man mit dem Elster-Formular keine einzelnen Formulare ausdrucken kann - weder in der "Original-Optik" wie bei der Papiererklärung noch als komprimierte Erklärung. Da muss dann wieder die ganze Erklärung ausgedruckt werden. Möchte man nun nicht auch noch groß in rot an der Seite stehen haben "Dieser Ausdruck ist nicht für das Finanzamt bestimmt", muss man die Erklärung vorher sogar wieder übermitteln - womit wir wieder am Anfang wären.

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      #32
      AW: Einkommensteuerbescheid

      Hallo,

      >>>Dazu noch eine Ergänzung die ich leider erst jetzt dazuschreiben kann, weil ich das Telefonat nicht selber geführt habe:
      Das berichtige Formular soll als Paperware zu ihm gesendet werden.

      Irgendwie fühle ich mich jetzt an "Stille Post" erinnert.
      Schon der Ratschlag mit der Kopie erschien mir etwas seltsam, nun vermute ich, dass von der Frage bzw. von der Antwort schon einiges auf der Strecke geblieben ist.
      Denn eigentlich sollte es bei einer Erklärung, welche die Plausibilitätsprüfung bestanden hat, auch möglich sein, einen Bescheid zu erstellen (ggf. halt zu ungunsten des Steuerpflichtigen geändert). Wozu braucht es da noch Nachfragen oder ein neuerstelltes Formular?

      Und wie ich schon andeutete, was ein Sachbearbeiter im Zusammenhang mit Elster sagt, muss nicht unbedingt richtig sein. Imho ist diese Forum kompetenter.

      Hast du denn nun einen Bescheid oder nicht?
      Wenn du aber das pdf mit dem Datenvergleich abrufen konntest, kommt der Bescheid ziemlich sicher noch diese Woche per Post (ich würde sogar drauf wetten;-).

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #33
        AW: Einkommensteuerbescheid

        @panograf
        ich zusammenfassend:
        eMail korrekt - Bescheiddaten.
        Rumspielen an der ursprünglich übermittelten Datei (Kopie) bringt für den User was, aber nix, was er nachträglich ändern könnte.
        Bescheid ist Bescheid!
        Da muss nun die Rechtsbehelfsbelehrung gelesen werden, ob man will oder nicht, in den Erläuterungen sollte eine etwaige Abweichng erläutert sein.

        Wie Vorredner sagten:
        Die Mail aus dem Eingangspost weist auf eine, vor "JAHREN", übermittelte STEUERERKLÄRUNG hin, die von Dir übersendet und veranlagt wurde.

        Wenn Dein Bearbeiter meint, Du solltest nochmal mit geänderten Daten übermitteln, ist das totaler Quatsch, ich nehme aber an, dass Du ihm auch nur Kauderwelsch wie hier im Forum erzählt hast.

        Denn offensichtlich hast Du ein Problem zwischen Übermittlung, Steuerberechnung, Plausibilitätsprüfung, Steuerdatenrückübermittlung zu unterscheiden.

        Wie gesagt: Im Eingangspost ging es um die Mail der Steuerdaten!
        Und die bekommt man nur, wenn man bereits VERANLAGT wurde.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #34
          AW: Einkommensteuerbescheid

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          @panograf
          ...
          Danke Stiller

          Dein Posting ist eine Frechheit.
          Wenn ich alle diese Kenntnisse hätte die Du von mir erwartest, würde ich hier keine Fragen stellen,
          sondern kompetentere Antworten geben als Du dazu in der Lage zu sein scheinst.

          Danke an alle die sich wirklich Mühe gegen haben und das Forum nicht nur dazu benutzen sich auszuleben.

          Ich könnte ja mal diese Ratschläge und Bemerkungen über inkompetente FA-Sachbearbeiter weitergeben.
          Wie stellt man sich hier denn vor, was man mit solchen Ratschlägen anfangen kann?
          Der Ansprechpartner vom FA hat gesagt was wir machen sollen und das wir anschließend die Papiere persönlich an ihn weitergeben sollen. Er wird dann das Erstformular verbessern/ergänzen, so die Informationen.
          Soll ich dem jetzt sagen, ich möchte seinen Chef sprechen weil ich ihn für eine Flasche halten soll?
          Ich kann mich ja dabei auf kompetente Ratgeber in diesem Forum berufen.

          Dass dieses Forum hier nicht richtig gepflegt wird wundert mich nun nicht mehr.
          Tschüß

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            #35
            AW: Einkommensteuerbescheid

            Hallo panograf,

            >>>Ich könnte ja mal diese Ratschläge und Bemerkungen über inkompetente FA-Sachbearbeiter weitergeben.

            Ich denke, dass ist an mich gemünzt.
            Aber so pauschal habe ich das nie behauptet, meine Erfahrung sagt mir nur, dass die Sachbearbeiter genug mit den ganzen Steuergesetzen bzw. deren Änderungen und Anwendungsvorschriften zu tun haben.
            Da kennt sich dann nicht jeder auch noch mit Elster aus, insbesondere weil ein Sachbearbeiter damit eigentlich gar nichts zu tun hat (da gibt es eine eigene Software).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #36
              AW: Einkommensteuerbescheid

              Zitat von panograf Beitrag anzeigen
              Danke Stiller

              Dein Posting ist eine Frechheit.
              Wenn ich alle diese Kenntnisse hätte die Du von mir erwartest, würde ich hier keine Fragen stellen,
              sondern kompetentere Antworten geben als Du dazu in der Lage zu sein scheinst.

              Danke an alle die sich wirklich Mühe gegen haben und das Forum nicht nur dazu benutzen sich auszuleben.
              Tschüß
              Danke, ich heisse stiller - nicht
              Stiller!
              Und Entschuldigung, dass ich in allen vorherigen Threads helfen wollte!

              Aber, bevor Sie Hilfsbereiten vor den Kopf stossen wollen/sollten, lesen Sie bitte alle Ihre Eintragungen seit der Eröffnung des thread!

              Meinetwegen glauben Sie Ihrem Bearbeiter!
              UND fragen nicht das FORUM!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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