Hallo ich bin 50 % Gesellschafter einer GmbH in Insolvenz.
In der Anlage G möchte ich nun meinen Verlust der Stameinlage als Anschaffungskosten eintragen wo und wie mach ich das.
Dazu kommt eine inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, eines Krdites der zur Unternehmensgründung erforderlich war dazu. Die geleisteten Kreditraten aus 2010 kann ich doch sicher auch als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen, oder??? Der Kredit war nötig um überhaupt den alt Betrieb übernehmen zu können.
Kann mir da mal jemand helfen?
Schöne Grüße
Tom-Tom
In der Anlage G möchte ich nun meinen Verlust der Stameinlage als Anschaffungskosten eintragen wo und wie mach ich das.
Dazu kommt eine inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, eines Krdites der zur Unternehmensgründung erforderlich war dazu. Die geleisteten Kreditraten aus 2010 kann ich doch sicher auch als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen, oder??? Der Kredit war nötig um überhaupt den alt Betrieb übernehmen zu können.
Kann mir da mal jemand helfen?
Schöne Grüße
Tom-Tom
Kommentar