Was lässt sich neben Umsatztsteuervoranmeldung ausserdem elektronisch abliefern?
Ich frage das, weil die Regelung der monatlichen übermittlung der Umsatztsteuervmoranmeldung ca. 2 Jahr alt ist.
Also selbst wenn ich als Kleinunternehmer zunächst nicht monatlich übersenden muss, muss ich aber pro Quartal all die anderen Sachen
senden? Also: Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen. Wie viel davon lässt sich denn mittlerweile auch elektronisch weiterleiten?
Gruss Harald
Ich frage das, weil die Regelung der monatlichen übermittlung der Umsatztsteuervmoranmeldung ca. 2 Jahr alt ist.
Also selbst wenn ich als Kleinunternehmer zunächst nicht monatlich übersenden muss, muss ich aber pro Quartal all die anderen Sachen
senden? Also: Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen. Wie viel davon lässt sich denn mittlerweile auch elektronisch weiterleiten?
Gruss Harald
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