Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

    Was lässt sich neben Umsatztsteuervoranmeldung ausserdem elektronisch abliefern?
    Ich frage das, weil die Regelung der monatlichen übermittlung der Umsatztsteuervmoranmeldung ca. 2 Jahr alt ist.
    Also selbst wenn ich als Kleinunternehmer zunächst nicht monatlich übersenden muss, muss ich aber pro Quartal all die anderen Sachen
    senden? Also: Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen. Wie viel davon lässt sich denn mittlerweile auch elektronisch weiterleiten?

    Gruss Harald

    #2
    AW: Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

    Hallo Harald,

    du musst doch gar keine Belege einreichen (aber aufbewahren natürlich).

    Oder wurdest du dazu aufgefordert?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

      Belege lassen sich durch Elsterformular grundsätzlich nicht übermitteln. Die waren und sind immer noch - wenn es notwendig ist - gesondert per Post, Mail, FAX oder persönlich einzureichen.

      Kommentar


        #4
        AW: Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

        Ich vermute mal, du meinst die vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen die auf Grund deines Fragebogesn zur steuerlichen Erfassung, festgesetzt wurden. Dort wurdest du nach deinem vorraussichtlichen Gewinn für das erste Jahr befragt, dieser wird als Grundlage für die Festsetzung der Vorrauszahlung (also das was Arbeitnehmer monatlich an Lohnsteuer abgezogen bekommen) genommen.
        Dazu müssen keine Belege eingereicht werden. Die brauchst du für den Jahresabschluss.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

        Kommentar


          #5
          AW: Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

          Hallo Max, Hallo Reckoner,

          bis jetzt wurde ich noch nicht aufgefordert. Muss dazu sagen, ich habe noch kein Gewerbe, es wird davon abhängen was alles schon im ersten Jahr zu machen ist.
          Bei der Kleinunternehmerreglung hab ich bisher nur gesehen, dass keine UmstVoranmeldung nötig ist.
          Wenn das auch bedeutet, alles andere hat auch immer bis zum Jahresende Zeit, eben auch diese Vierteljährlichen Abrechnungen, dann würd ich sagen , das wärs, super, dann wär alles OK

          Kommentar


            #6
            AW: Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

            Als Kleinunternehmer brauchst du nur eine Jahreserklärung machen.Die vierteljärliche Zahlungen werden nur festgesetzt (und dann automatisch abgezogen) wenn du im ersten Jahr mit einem höheren Gewinn rechnest (hängt von deiner gesamten Einkommenssituation ab). Am Jahresende machst du dann deine Gewinnermittlung (auch 4/3 Rechnung genannt oder EÜR - Einnahme/Überschussrechnung) , eine Umsatzsteuerjahreserklärung (da ist auf der ersten Seite eine Spalte für die Kleinunternehmer drin) und deine Einkommensteuererklärung. Dort trägst du Lohn, Lohnersatzleistungen (zB Arbeitslosen- und/oder Krankengeld), Kranken- u.a. Versicherungen und deinen Gewinn/Verlust ein.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

            Kommentar


              #7
              AW: Wie viel davon Kontoauszüge, Rechnungen, Quittung lässt elektronisch weiterleiten

              Hallo Max, vielen Dank und gutes WE

              Kommentar

              Lädt...
              X