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Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

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    #16
    AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

    Schau bitte noch mal drauf. ich habe sie neu gemacht.Harzt 4 ist raus und ich habe die Fahrtkosten noch mal umgelegt. Und meine Anlage n selber gemacht.

    Ist das jetzt schon eher plausieble?
    für 2010 über
    Einkommensteuer und
    Solidaritätszuschlag
    +--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
    | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | zuschlag | |
    | | € | € | € |
    +--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
    | Festgesetzt werden | 0,00 | 0,00 | |
    | Abzug vom Lohn des Ehemanns | -99,00 | -1,23 | |
    | Abzug vom Lohn der Ehefrau | -417,00 | -1,15 | |
    | verbleibende Beträge | -516,00 | -2,38 | -518,38 |
    +--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Ehemann Ehefrau Insgesamt
    € € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.993 . . . . . 9.476
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -920
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger
    Arbeitsstätte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . -949
    Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . . . . . . . -897
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.147 . . . . . 8.556
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.147 . . . . . 8.556
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 3.147 . . . . . 8.556 . . . . . 11.703
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.929
    Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -72
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.702
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 8.702 . . . 0,0000 v.H. . . . . . . 0
    Berechnung des Solidaritätszuschlags
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    >>> ElsterFormular <<< * *111005*

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      #17
      AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

      Hallo Sonnenschein_39,
      gegenüber der ersten Mitteilung wird deutlich, dass du offensichtlich deinen Lohn zweimal eingegeben hattest.

      Bleibt die Frage: Hast du die Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte nochmals in den Reisekosten eingetragen oder woraus resultiert dieser Betrag ?

      Ansonsten ist das Ergebnis wahrscheinlich o.k. ?

      Tschüß

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        #18
        AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

        Hallo Sonnenschein_39,

        ich sehe es genauso wie holzgoe, du hattest wohl deinen Lohn doppelt angegeben.

        Das hätte dir aber eigentlich auch selber auffallen müssen, denn beispielsweise bei 'Gesamtbetrag der Einkünfte' stand ja ein viel zu hoher Betrag.
        Ich rate daher mal grundsätzlich, dass du die Berechnung - und auch den späteren Bescheid, der sieht fast genauso aus - etwas konzentrierter lesen und auch einigermaßen verstehen solltest (das war hier sicher nicht der Fall, sonst hättest du es garantiert bemerkt).
        Nur so kannst du eventuelle Fehler aufdecken (auch das Finanzamt macht nicht alles richtig).

        Bei der Höhe eures Einkommens werden sicher alle abgeführten Steuern wieder erstattet, da ihr noch deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt. Die Sache mit den Fahrtkosten bzw. Reisekosten kannst du dir - für dieses Jahr - noch sparen. Es bringt imho auch nichts, dass als eine Art Test mit einzureichen, denn das Finanzamt wird diese Werbungskosten vermutlich nicht prüfen (ihr seid nicht beschwert).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #19
          AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

          Ich danke euch dann erst mal. Echt nett von euch.
          LG Kerstin

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            #20
            AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo Sonnenschein_39,

            ich sehe es genauso wie holzgoe, du hattest wohl deinen Lohn doppelt angegeben.

            Das hätte dir aber eigentlich auch selber auffallen müssen, denn beispielsweise bei 'Gesamtbetrag der Einkünfte' stand ja ein viel zu hoher Betrag.
            Ich rate daher mal grundsätzlich, dass du die Berechnung - und auch den späteren Bescheid, der sieht fast genauso aus - etwas konzentrierter lesen und auch einigermaßen verstehen solltest (das war hier sicher nicht der Fall, sonst hättest du es garantiert bemerkt).
            Nur so kannst du eventuelle Fehler aufdecken (auch das Finanzamt macht nicht alles richtig).

            Bei der Höhe eures Einkommens werden sicher alle abgeführten Steuern wieder erstattet, da ihr noch deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt. Die Sache mit den Fahrtkosten bzw. Reisekosten kannst du dir - für dieses Jahr - noch sparen. Es bringt imho auch nichts, dass als eine Art Test mit einzureichen, denn das Finanzamt wird diese Werbungskosten vermutlich nicht prüfen (ihr seid nicht beschwert).

            MfG Stefan
            Hallo Stefan,
            ich dahcte weil mein Mann ja nur 945 Euro verdient und monatlich schon 250 verfährt, das man da was wieder bekommt.

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              #21
              AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

              Hallo Sonnenschein_39,

              >>>ich dahcte weil mein Mann ja nur 945 Euro verdient und monatlich schon 250 verfährt, das man da was wieder bekommt.

              So was in der Art meinte ich in dem Beitrag Nr. 12, also lag ich doch nicht ganz daneben.
              Grundsätzlich kann nur jeder seine eigenen Werbungskosten absetzen, damit also SEINEN steuerpflichtigen Lohn drücken. Und zusätzliches Einkommen zu 'erfinden', nur um von etwas absetzen zu können, bringt auch nichts, ganz im Gegenteil;-)

              Aber indirekt wirken sich die Fahrtkosten deines Mannes auch auf dich aus, denn sie mindern ja sein (und damit euer) Einkommen. In diesem Jahr bringt das noch nichts (weniger als Null Steuern geht halt nicht), das kann aber in Zukunft anders werden.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                Also, man kann nur soviel Steuern absetzen, wie man gezahlt hat?
                Dann fragt man sich aber wirklich, warum immer so viele erzählen, na und Fahrtkosten kannste doch von der Steuer absetzen.
                Nächstes Jahr habe ich dann wieder 8 Moante Elternzeit dabei.
                Aber mein Mann war dann ein volles Jahr arbeiten.
                Ich danke Dir für deine Mühe.
                LG Kerstin

                Kommentar


                  #23
                  AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                  Zitat von Sonnenschein_39 Beitrag anzeigen
                  Also, man kann nur soviel Steuern absetzen, wie man gezahlt hat?
                  Dann fragt man sich aber wirklich, warum immer so viele erzählen, na und Fahrtkosten kannste doch von der Steuer absetzen.
                  Nächstes Jahr habe ich dann wieder 8 Moante Elternzeit dabei.
                  Aber mein Mann war dann ein volles Jahr arbeiten.
                  Ich danke Dir für deine Mühe.
                  LG Kerstin


                  Steuern kann man gar nicht "absetzen". Steuern muss man zahlen


                  Aber die Fahrtkosten sind Werbungskosten und können im Rahmen der Entfernungspauschale von dein Einnahmen abgezogen, so dass das zu versteuernde Einkommen niedrieger wird, und man letztendlich weniger Einkommensteuer zahlen muss bzw. seine gezahlte Lohnsteuer anteilig oder ganz zurückbekommt.

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                    #24
                    AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                    Uih, danke schön. Echt toll erklärt.

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                      #25
                      AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                      @reckoner:
                      Und wenn es 'nur' die normalen Fahrtkosten sind, dann zählt einmal pro Tag, egal wie oft man nun wirklich gefahren ist.

                      "Fährt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin und her, so sind die zusätzlichen Fahrten nur zu berücksichtigen, soweit sie durch einen zusätzlichen Arbeitseinsatz außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit oder durch eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens vier Stunden veranlaßt sind. Auch zusätzliche Fahrten anläßlich von Arbeitseinsätzen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind dadurch gekennzeichnet, daß sie nicht im Rahmen einer einheitlichen durchgängigen Arbeitszeit eines Arbeitstages anfallen, sondern im Normalfall unregelmäßig zur Erledigung kurzzeitiger Arbeitseinsätze durchgeführt werden. Derartige Arbeitsverhältnisse weichen so sehr vom üblichen Fall eines durchgängigen Arbeitseinsatzes während einer einheitlichen Arbeitszeit ab, daß auch bereits vor der gesetzlichen Klarstellung durch das StÄndG 1990 die Fahrten anläßlich solcher Arbeitseinsätze keiner anzahlmäßigen Beschränkung während eines Arbeitstages unterlagen (vgl. z.B. auch Abschn.24 Abs.3 Satz 2 Nr.1 LStR 1987)."

                      Kommt darauf an was dein Mann beruflich macht (hat er Bereitschaftsdienste?) Eventuell könnte in Betracht kommen die Fahrten als Dienstreisekosten anzusetzen.

                      Ich würde die Fahrtkosten eintragen auch wenn es sich nicht auswirkt. Für den Fall das es nächstes Jahr Fragen gibt, kannst du sagen, das war ja letztes Jahr auch schon so, ich hatte das auch in der Steuererklärung eingetragen.
                      LG MAX v S.

                      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                        #26
                        AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                        Um das nochmal genau darzustellen.
                        Mein Mann ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und sie haben ihn praktisch an eine Firma vermittelt, was nicht sein AG ist. Der AG ist die Personalservice GmbH und da fährt er jeden tag 29 Kilometer hin .
                        Ich habe es eingetragen. Abgeschickt noch nicht, warte noch auf mein Zertifizierungsverfahren zur elektronischen Übermittlung.



                        Tausend Dank für Deine prombte Hilfe.
                        LG Kerstin

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                          #27
                          AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                          Zitat von Sonnenschein_39 Beitrag anzeigen
                          Um das nochmal genau darzustellen.
                          Mein Mann ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und sie haben ihn praktisch an eine Firma vermittelt, was nicht sein AG ist. Der AG ist die Personalservice GmbH und da fährt er jeden tag 29 Kilometer hin .
                          Ich habe es eingetragen. Abgeschickt noch nicht, warte noch auf mein Zertifizierungsverfahren zur elektronischen Übermittlung.



                          Tausend Dank für Deine prombte Hilfe.
                          LG Kerstin
                          Dann ist das auch seine regelmäßige Arbeitsstelle.
                          Eine Fahrt pro Tag ist im Rahmen der Entfernungspauschale absetzbar (= die einfache Entfernung).


                          Ich würde die Fahrtkosten eintragen auch wenn es sich nicht auswirkt. Für den Fall das es nächstes Jahr Fragen gibt, kannst du sagen, das war ja letztes Jahr auch schon so, ich hatte das auch in der Steuererklärung eingetragen.
                          Die Einkommensteuerveranlagung ist eine Abschnittsbesteuerung, die jedes Jahr vom Finanzamt neu zu beurteilen ist. Was im Vorjahr passiert ist, ist da völlig irrelevant.

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                            #28
                            AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                            Danke schön. Wirkt sich eigentlich die Riesterrente auch aus? Die könnte ich dann auch noch eintragen.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                              ja, natürlich, aber nur wenn man Steuern zahlt.

                              Nuller als Null kann es wie mehrfach ausgeführt nicht werden.

                              Letztlich dürfte die Zulage bei Dir günstiger sein.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Steuerberechnung Hilfe bei Auswertung

                                DaNKE schön

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