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falsche Steuerberechnung?

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    falsche Steuerberechnung?

    Habe gerade mit elster die Steuerberechnung durchgeführt. Da kann was nicht
    stimmen. Ich habe ein Kind, welches nicht bei mir wohnt. Für das Kind habe ich einen
    halben Kinderfreibetrag. In Elster die Anlage Kind erstellt und das halbe Kindergeld von
    1104 Euro eingetragen. Bei der Berechnung unter Berechnung der Einkommensteuer
    steht mein Brutto mit entsprechender Steuer. Darunter steht das Kindergeld. Das
    Kindergeld hat er aber nicht zum Brutto sondern zur Steuerpflicht gerechnet. Es kann
    doch nicht sein, das ich das Kindergeld 1:1 als Steuer ans Finanzamt zahle. Es muss
    doch zum Brutto dazu und nicht zu den errechneten Steuern.

    #2
    AW: falsche Steuerberechnung?

    Hallo laslo,

    nein, da verstehst du etwas falsch, das Kindergeld ist niemals steuerpflichtig.

    Wenn es von den Steuern abgezogen wird, dann ist bei dir der KinderFREIBETRAG günstiger (es gibt nur eins, entweder K-Geld oder K-Freibetrag). Das Kindergeld wird dann quasi als Vorauszahlung - eigentlich Vorauserstattung - gerechnet und wieder abgezogen.

    Irgendwo (weiter oben) in der Berechnung müsste der Kinderfreibetrag dann auch auftauchen.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 20.10.2011, 00:54.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: falsche Steuerberechnung?

      Ich denke, ich verstehe nichts falsch. Ich habe keine Ansprüche an das Finanzamt.
      Habe nur mein Gehalt eingereicht lt. Lohnsteuerkarte. Nehmen wir an ich muss dafür
      7000 Euro Steuern zahlen, die auch gezahlt wurden. Nun rechnet elster das
      halbe Kindergeld von 1104 Euro hinzu. Die Steuerschuld beträgt 8104 Euro. Da nur
      7000 Euro gezahlt wurde, soll ich nun 1104 Euro nachzahlen. Ist das richtig. Da würde ich als unterhaltspflichtiger Vater das Geld lieber meiner Tochter geben, als es dem
      Finanzamt zu geben.

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        #4
        AW: falsche Steuerberechnung?

        Hallo laslo,

        hast du dir die Berechnung einmal komplett angeschaut wie reckoner schon hinwies ?

        In der Berechnung wird verglichen, was ist günstiger Kindergeld oder Kinderfreibetrag.Wenn der Kinderfreibetrag zur geringsten Steuerlast für dich führt, muss natürlich das Kindergeld angerechnet werden, sonst hättest du die doppelte Vergünstigung.

        Tschüß

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          #5
          AW: falsche Steuerberechnung?

          Hallo laslo,

          >>>Ich habe keine Ansprüche an das Finanzamt.

          Doch, du begehrst doch eine Steuerminderung - durch dein Kind.


          >>>Habe nur mein Gehalt eingereicht lt. Lohnsteuerkarte.

          Eben. Und in der Lohnsteuertabelle wird IMMER mit dem Kindergeld gerechnet, egal wie hoch der Lohn ist. Der Kinderfreibetrag steht zwar auf der Steuerkarte, er wirkt sich aber nicht aus (oder genauer: nur auf die Kirchensteuer und den Soli).


          >>>Nun rechnet elster das halbe Kindergeld von 1104 Euro hinzu. Die Steuerschuld beträgt 8104 Euro.

          Richtig. Aber wie schon gesagt, wird weiter oben auch der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Ohne diesen wäre die Steuer bedeutend höher (und zwar SICHER mehr als diese 1104 Euro, daher ist der Kinderfreibetrag ja in deinem Fall günstiger).


          >>>Da würde ich als unterhaltspflichtiger Vater das Geld lieber meiner Tochter geben, als es dem Finanzamt zu geben.

          Es bleibt dir ja unbenommen, etwas von deinem zusätzlichen Steuervorteil* an deine Tochter weiterzugeben. Indirekt machst du das aber vermutlich schon über einen (höheren) Unterhalt.

          *und ja, es ist wirklich ein Vorteil. Lass Elster doch mal ohne die Anlage Kind rechnen (praktisch gilt dann das Kindergeld), die Steuer wird sicher höher sein.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: falsche Steuerberechnung?

            Habe nochmal alles überprüft. Verstehe den Unterschied zwischen Lohnsteuer und
            Einkommensteuer nicht. Auf der Seite www.abgabenrechner.de habe ich
            nachgeschaut. Mit dem Rechner "Berechnung der Lohnsteuer 2010" gerechnet, sind
            die Angaben wie auf der Lohnsteuerkarte. Trage ich das gleiche Brutto im Rechner
            "Berechnung der Einkommensteuer" ein, ist ein Unterschied von genau 1000 Euro.
            Dadurch errechnet elster für das Brutto mit abgezogenen Kinderfreibetrag von
            3504 € fast den selben Nettobetrag wie vorher, der auf der Lonsteuerkarte steht.
            Wo kommen die 1000 € mehr her? Hoffentlich begreife ich das nochmal

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              #7
              AW: falsche Steuerberechnung?

              Hallo laslo,

              in der Lohnsteuertabelle - danach rechnet der Arbeitgeber ab - sind bestimmte Sachen schon eingearbeitet. Speziell sind das der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro) und die Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen (das sind die AN-Sozialversicherungsbeiträge).

              In der Einkommensteuertabelle - damit rechnet das Finanzamt - hingegen sind diese oben genannten Beträge nicht eingearbeitet; dafür stehen sie aber im Bescheid VOR dem zu versteuerenden Einkommen; das Einkommen ist also schon entsprechend gemindert.

              In der Regel sollte über beide Wege ungefähr das gleiche herauskommen, zumindest solange man nicht höhere Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Nebeneinkünfte hat (nicht abschließend, es gibt noch viele andere Gründe).

              Bei dir kommt vermutlich der KinderFREIBETRAG zur Anwendung (hatten wir ja oben schon geschrieben), damit bekommst du dann eine höhere Erstattung bzw. geringere Nachzahlung (im Vergleich zur KinderGELD-Version).
              Wie ich schon anmerkte, lass Elster doch einmal ohne die Anlage Kind rechnen.

              MfG Stefan

              PS: Das es bei dir genau 1000 Euro Unterschied sind, ist übrigens reiner Zufall.
              Zuletzt geändert von reckoner; 18.02.2012, 15:28.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: falsche Steuerberechnung?

                Hab jetzt mal nur die Angaben von der Lonsteuerkarte einegegeben. Bin ledig ohne
                Kind. Jetzt muss ich 762 € nachzahlen, Wofür

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                  #9
                  AW: falsche Steuerberechnung?

                  Übrigens bin Beamter. Gibt es da andere Berechnungen der Steuer?

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                    #10
                    AW: falsche Steuerberechnung?

                    Hallo laslo,

                    >>>Hab jetzt mal nur die Angaben von der Lonsteuerkarte einegegeben. Bin ledig ohne Kind. Jetzt muss ich 762 € nachzahlen, Wofür

                    Erstmal ist es durchaus sinnvoll, mal ein wenig mit Elster zu spielen, so bekommt man ein bisschen Verständnis für die ganze Sache.

                    Nun zu deinem Problem (die errechnete Nachzahlung): Bei ausschließlichen Lohneinkünften kann das nicht sein, irgendetwas musst du vergessen haben (oder dein Arbeitgeber macht falsche Abrechnungen, soll es ja auch geben - im öffentlichen Dienst aber wohl sehr unwahrscheinlich:-).

                    Der naheliegendste Fehler: Hast du auch die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt? Eintragen brauchst du dort - bis auf das Kreuz bei JA in Zeile 11 - eigentlich nichts, die Daten werden automatisch von der Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Aber die Anlage selbst MUSS vorhanden sein.


                    >>>Übrigens bin Beamter. Gibt es da andere Berechnungen der Steuer?

                    Nein, die Berechnung ist grundsätzlich gleich.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: falsche Steuerberechnung?

                      Ich galube, ich habe den Fehler gefunden. Bis 2009 hat Elster eine besondere
                      Vorsorgepauschale von 1500 € hinzugefügt. Ab 2010 gibt es die Pauschle wohl nicht
                      mehr. Wenn ich richtig gelesen habe, ist sie jetzt für Beamte max. 1900 €. Es müssen jedoch alle Ausgaben nachgewiesen werden. Ich komme da nicht mehr ran, trotz aller
                      Versicherungen und Ausgaben. Bei mir werden es nur 1200 €. Da bleibt noch eine
                      Nachzahlung von 156 € übrig.

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                        #12
                        AW: falsche Steuerberechnung?

                        Hab dazu noch was gefunden:

                        Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag Topf II (sonstige Vorsorge)

                        2.800 € für alle, die ihre Krankheitskosten allein tragen
                        1.900 € für alle, deren Krankheitskosten oder Krankenversicherungsbeiträge teilweise
                        von anderen übernommen werden (Beamte und Arbeitnehmer)

                        Zu guter letzt gibt es die Günstigerprüfung:

                        hier wird geprüft, ob die seit 2005 geltende Regelung (s. 1. und 2.) evtl. nachteilig ist gegenüber der alten Vorsorgeaufwendungsregelung. Ist dies der Fall gilt für den
                        Steuerpflichtigen bis 2019 noch die alte Regelung weiter.
                        Erfahrungswert: trifft vor allem auf Selbständige zu, die keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen

                        Die Günstigerprüfung wird auf mich zutreffen. Elster kann die aber wohl nicht
                        errechnen.

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                          #13
                          AW: falsche Steuerberechnung?

                          Natürlich kann Elsterformular die rechnen, wie kommen sie darauf ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: falsche Steuerberechnung?

                            Ich meine nicht die Günstigerprüfung Kindergeld oder Kinderfreibetrag, sondern den Vorsorgeaufwand. Die besondere Vorsorgepauschale erscheint nicht auf der Berechnung. Das günstige Recht von 2004 erscheint ebenfalls nicht. Wie errechne ich das Ergebnis mit dem günstigen Recht von 2004?

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                              #15
                              AW: falsche Steuerberechnung?

                              Sind Sie vielleicht Soldat oder Polizeibeamter mit freier Heilfürsorge?

                              Dann haben Sie eben keine Aufwendungen für Krankenversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber hat aber beim Lohnsteuerabzug welche unterstellt. In diesem Fall kann es zu Nachzahlungen kommen. Da gibt es schon spezielle Foren dazu.

                              Elster kann aber alle Günstigerprüfungen rechnen, wenn die Eingaben richtig sind.

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