Hallo,
ich bin seit 2008 nebenberuflich selbständig und war in 2010 zusätzlich 7 Monate geringfügig beschäftigt. Von meinem AG damals habe ich erst jetzt (!) meine Lohnsteuerbescheinigung sowie Mitteilung für die Sozialversicherung per Post erhalten.
Steuerpflichtig war und bin ich nicht wegen zu geringer Einnahmen.
Jetzt zu den Fragen:
Ich komme einmal nicht zurecht mit der Lohnsteuerbescheinigung: Mein AG weist keine KK- oder RV-Beitrag aus, sondern nur AG-SV-Beitrag. Wo trage ich den ein? Bei Pkt. 22?
Ich bin in der gesetzlichen KV als nebenberuflich Selbständiger: Wo kann ich hier die Beiträge eintragen?
Die FA-Beamtin sagte mir, in Anlage Vorsorgeaufwand, Pkt. 13. Das kann aber nicht sein, denn der nimmt nur 3-stellige Zahlen, also nur meine Zusatzversicherung. Wohin also mit dem Betrag, denn meine KV ans Finanzamt übermittelt hat?
Noch eine:
Anlage AV: Ich habe eine Riester-Rente, in die selbst einzahle. Ich muss unmittelbar vergünstigt ankreuzen, richtig? Und welches steuerpflichtige Einkommen in 2009? Das von meiner Selbständigkeit? Ich hatte in 2009 keinen Mini-Job o.ä. als Angestellter.
Ich hoffe, irgendjemand blickt hier durch und ist so nett und hilft mir!
Leider kann ich nicht beim Vorjahr spicken, denn da war alles anders..
Danke schonmal!
ich bin seit 2008 nebenberuflich selbständig und war in 2010 zusätzlich 7 Monate geringfügig beschäftigt. Von meinem AG damals habe ich erst jetzt (!) meine Lohnsteuerbescheinigung sowie Mitteilung für die Sozialversicherung per Post erhalten.
Steuerpflichtig war und bin ich nicht wegen zu geringer Einnahmen.
Jetzt zu den Fragen:
Ich komme einmal nicht zurecht mit der Lohnsteuerbescheinigung: Mein AG weist keine KK- oder RV-Beitrag aus, sondern nur AG-SV-Beitrag. Wo trage ich den ein? Bei Pkt. 22?
Ich bin in der gesetzlichen KV als nebenberuflich Selbständiger: Wo kann ich hier die Beiträge eintragen?
Die FA-Beamtin sagte mir, in Anlage Vorsorgeaufwand, Pkt. 13. Das kann aber nicht sein, denn der nimmt nur 3-stellige Zahlen, also nur meine Zusatzversicherung. Wohin also mit dem Betrag, denn meine KV ans Finanzamt übermittelt hat?
Noch eine:
Anlage AV: Ich habe eine Riester-Rente, in die selbst einzahle. Ich muss unmittelbar vergünstigt ankreuzen, richtig? Und welches steuerpflichtige Einkommen in 2009? Das von meiner Selbständigkeit? Ich hatte in 2009 keinen Mini-Job o.ä. als Angestellter.
Ich hoffe, irgendjemand blickt hier durch und ist so nett und hilft mir!
Leider kann ich nicht beim Vorjahr spicken, denn da war alles anders..
Danke schonmal!
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