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geringfüg. beschäftigt AN N, AV u.a.

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    geringfüg. beschäftigt AN N, AV u.a.

    Hallo,

    ich bin seit 2008 nebenberuflich selbständig und war in 2010 zusätzlich 7 Monate geringfügig beschäftigt. Von meinem AG damals habe ich erst jetzt (!) meine Lohnsteuerbescheinigung sowie Mitteilung für die Sozialversicherung per Post erhalten.
    Steuerpflichtig war und bin ich nicht wegen zu geringer Einnahmen.

    Jetzt zu den Fragen:
    Ich komme einmal nicht zurecht mit der Lohnsteuerbescheinigung: Mein AG weist keine KK- oder RV-Beitrag aus, sondern nur AG-SV-Beitrag. Wo trage ich den ein? Bei Pkt. 22?
    Ich bin in der gesetzlichen KV als nebenberuflich Selbständiger: Wo kann ich hier die Beiträge eintragen?
    Die FA-Beamtin sagte mir, in Anlage Vorsorgeaufwand, Pkt. 13. Das kann aber nicht sein, denn der nimmt nur 3-stellige Zahlen, also nur meine Zusatzversicherung. Wohin also mit dem Betrag, denn meine KV ans Finanzamt übermittelt hat?
    Noch eine:
    Anlage AV: Ich habe eine Riester-Rente, in die selbst einzahle. Ich muss unmittelbar vergünstigt ankreuzen, richtig? Und welches steuerpflichtige Einkommen in 2009? Das von meiner Selbständigkeit? Ich hatte in 2009 keinen Mini-Job o.ä. als Angestellter.

    Ich hoffe, irgendjemand blickt hier durch und ist so nett und hilft mir!
    Leider kann ich nicht beim Vorjahr spicken, denn da war alles anders..

    Danke schonmal!

    #2
    AW: geringfüg. beschäftigt AN N, AV u.a.

    ___war in 2010 zusätzlich 7 Monate geringfügig beschäftigt.
    ...
    Von meinem AG damals habe ich erst jetzt (!) meine Lohnsteuerbescheinigung sowie Mitteilung für die Sozialversicherung per Post erhalten

    Warst Du wirklich geringfügig ohne Lohnsteuerkarte beschäftigt? Dann gibts auch keine Lohnsteuerbescheinigung.

    ___Steuerpflichtig war und bin ich nicht wegen zu geringer Einnahmen.

    Das ist nicht richtig. § 1 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz:
    'Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.'

    ___AG-SV-Beitrag. Wo trage ich den ein? Bei Pkt. 22?

    Du füllst die Lohnsteuerbescheinigung in ElsterFormular genau so aus wie die Deines Arbeitgebers ausgefüllt wurde. Wenn ElsterFormular dann Fehler meldet dann können wir weiter gucken.

    ___Ich bin in der gesetzlichen KV als nebenberuflich Selbständiger: Wo kann ich hier die Beiträge eintragen?

    Spontan würde ich sagen auf der 2. Seite der Anlage Vorsorgeaufwand. Hast Du die Forensuche denn schon benutzt?

    ___Ich muss unmittelbar vergünstigt ankreuzen, richtig?

    Mach das Kreuz und Du wirst in der Eingabehilfe nachlesen können wer unmittelbar begünstigt ist. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob Du wirklich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert warst.

    ___welches steuerpflichtige Einkommen in 2009?

    Beantworte einfach die Fragen in den Zeilen 11-19. Wenn kein Eintrag zu machen ist, dann trag in der Zeile 11 eine Null ein.

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      #3
      AW: geringfüg. beschäftigt AN N, AV u.a.

      Danke schon mal für die schnelle Antwort - werde mich später da durchwühlen.

      Und ja, ich habe schon mindestens 2 Stunden damit verbracht, nach Antworten auf meine Fragen zu suchen - in diesem Forum und in google...

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        #4
        AW: geringfüg. beschäftigt AN N, AV u.a.

        Zitat von sabinek Beitrag anzeigen
        Ich bin in der gesetzlichen KV als nebenberuflich Selbständiger: Wo kann ich hier die Beiträge eintragen?
        Die FA-Beamtin sagte mir, in Anlage Vorsorgeaufwand, Pkt. 13. Das kann aber nicht sein, denn der nimmt nur 3-stellige Zahlen, also nur meine Zusatzversicherung. Wohin also mit dem Betrag, denn meine KV ans Finanzamt übermittelt hat?
        Das kommt in die Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Block 18-24:
        die KV in Zeile 18, die PV in Zeile 21 und der Zusatzbeitrag nach 19. Zusätzlich noch die Zeile 11 richtig ankreuzen.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: geringfüg. beschäftigt AN N, AV u.a.

          Danke Kent, das habe ich grad gleich so gemacht! :-)

          Wegen der unmittelbaren Vergünstigung rufe ich Montag am besten meine Sachbearbeiterin beim FA an, die ist sehr nett.
          Dann kann ich ihr gleich erklären, warum ich so spät dran bin.

          Nur noch kurz zur Erklärung:
          Ich habe mich vielleicht nicht korrekt ausgedrückt - ich bin natürlich verpflichtet, eine Steuerklärung zu machen, bezüglich der Selbständigkeit auch eine Gewinn/Verlust-Aufstellung.
          Bisher war es so, dass keine Steuern angefallen sind, das wird wohl auch so bleiben, denn soviel kommt einfach nicht rein. ;-)

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