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Anlage V Grundsteuer

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    Anlage V Grundsteuer

    Hallo,

    meine Grundsteuer ist durch einen neuen Einheitswertbescheid neu bemessen worden.
    Dieser Bescheid wurde auf 2007 festgesetzt.
    Ich kann in Anlage V die jährliche GS angeben, aber ich muss jetzt 571,-€ nachzahlen.
    Kann ich diese Nachzahlung irgendwie absetzen?

    MfG
    forum

    #2
    AW: Anlage V Grundsteuer

    Zitat von forum Beitrag anzeigen
    Ich kann in Anlage V die jährliche GS angeben
    ???

    Grundsteuern sind in Zeile 46 der Anlage V einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V Grundsteuer

      Und zwar in dem Jahr, in dem sie auch tatsächlich gezahlt wurden.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V Grundsteuer

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        ???

        Grundsteuern sind in Zeile 46 der Anlage V einzutragen.
        Hallo,

        Sie schreiben plural.
        Ich kann doch nicht die Nachzahlung auf meinen Mieter umlegen.

        MfG
        forum

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V Grundsteuer

          Hallo,

          >>>Ich kann doch nicht die Nachzahlung auf meinen Mieter umlegen.

          Na und, das ist doch keine Bedingung für Werbungskosten.
          Eher im Gegenteil, wenn es auf den Mieter umgelegt werden kann, dann sind diese Einnahmen natürlich auch wieder zu versteuern - wie alle Nebenkosten (Zeile 12 bzw. 13); am Ende hebt sich das dann wieder auf.

          Übrigens kannst die auch die Nachzahlung durchaus auf den Mieter umlegen. Schau mal den folgenden Link an:
          http://www.frag-einen-anwalt.de/Grundsteuer-Nachzahlung-fuer-Vorjahre-in-Nebenkostenabrechnung-__f51981.html

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage V Grundsteuer

            Hallo,

            also verstehe ich das so, ich kann die Grundsteuernachzahlung von 571,-€ in die nächste Einkommensteuererklärung 2011, Anlage V, Zeile 46, eintragen.

            MfG
            forum

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              #7
              AW: Anlage V Grundsteuer

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              http://www.frag-einen-anwalt.de/Grundsteuer-Nachzahlung-fuer-Vorjahre-in-Nebenkostenabrechnung-__f51981.html
              Hier kann man echt was lernen ;D

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